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Schadensersatzrecht und Versicherungsrecht | 17.03.2015

Schaden

Wer zahlt bei Meteoriteneinschlag?

Schlägt ein Meteorit in das Haus oder das Auto ein, zahlt dann die Versicherung für diesen Schaden?

Der in Süddeutschland am sonntäglichen Nachthimmel beobachtete Lichtschweif ist nach Einschätzung von Astronomen ein Meteor gewesen. Er zog über den Bodensee und über die Schweiz. So ein Ereignis gibt es nach Expertenmeinung alle paar Jahre über Europa. Schäden sind dabei äußert selten. Die meisten Bruchstücke verglühen beim Eintritt in die Erdatmosphäre oder schlagen in unbewohnten Gebieten oder im Meer ein. Wenn aber doch einmal ein Himmelkörper auf einem Eigenheim niedergeht oder den Pkw beschädigt, zahlt oft die Versicherung.

Trümmer- und Brandschäden werden unterschieden

Die Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung unterscheidet Trümmer- und Brandschäden. Direkte Schäden, die ein Meteoriteneinschlag am Gebäude oder am Hausrat verursacht, sind oft nicht abgedeckt. Meist führt ein Meteoriteneinschlag aber zu einem Brand; für die Brandschäden kommt die Wohngebäudeversicherung bzw. die Hausratversicherung dann auf.

Vollkaskoversicherung zahlt für Schäden am Auto

Verursachen Meteoriten Schäden am Kfz, kommt die Vollkaskoversicherung dafür auf. Die Teilkaskoversicherung zahlt Glasbruchschäden, die etwa durch eine Druckwelle entstanden sind; außerdem im Fall eines durch den Meteoriteneinschlag entstandenen Brandes des Fahrzeugs. Personenschäden sind ebenfalls versichert. Nach Definition des des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis eine Gesundheitsbeschädigung erleidet, und dieser Fall besteht bei einem Meteoriteneinschlag zweifelsfrei.

Siehe auch:

Quelle: DAWR/ARAG/pt
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