wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Arbeitsrecht | 07.01.2016

Lehrlinge

Wie viel Tage Urlaub haben Auszubildende?

Urlaubsanspruch für Azubis hängt vom Alter ab

Haben Auszubildende genauso viel Erholungsurlaub wie andere Arbeitnehmer oder gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind?

Wie lange minderjährige Azubis mindestens Urlaub haben, hängt von ihrem Alter ab.

Der Urlaubsanspruch für Auszubildende ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Für Jugendliche ist der Urlaub nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Wie hoch ist der Mindest-Urlaubsanspruch für volljährige Auszubildende?

Wer zu Beginn des Kalenderjahres schon 18 Jahre alt ist, erhält Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dieser beträgt mindestens 24 Werktage. Lesen Sie @ART1718:anwaltsregister[hier mehr zu den Rechten von Arbeitnehmern hinsichtlich des Urlaubs]@.

Was tun bei Ärger im Arbeitsrecht?

Sollten Sie gleichwohl Ärger mit Ihrem Arbeitgeber haben, dann wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, den Sie z.B. hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) finden.

Quelle: DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#1748