wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Genderrecht und Krankenkassenrecht | 23.08.2024

Kassenleistung

Anspruch auf Kryokonservierung von Samenzellen im Vorfeld einer geschlechtsangleichenden Behandlung?

Haben Versicherte vor einer geschlechtsangleichenden Behandlung von Mann zu Frau gegen ihre Krankenkasse einen Anspruch auf Kryokonservierung von Samenzellen? Mit dieser Frage befasst sich der 1. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 28. August 2024 (Aktenzeichen B 1 KR 28/23 R).

Der Kläger beantragte bei der beklagten Krankenkasse erfolglos die Übernahme der Kosten einer Kryokonservierung von ihm stammender Samenzellen wegen einer beabsichtigten Geschlechtsangleichung von Mann zu Frau. Anders als das Sozialgericht hat das Landessozialgericht die Klage abgewiesen. Die Voraussetzungen für eine Kryokonservierung nach § 27a Absatz 4 SGB V sowie der hierzu ergangenen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses lägen nicht vor.

Der Anspruch bestehe danach nur, wenn auch die Voraussetzungen eines Anspruchs auf künstliche Befruchtung erfüllt seien. Daran fehle es hier. Eine Geschlechtsangleichung stelle auch keine keimzellschädigende Therapie im Sinne der einschlägigen Regelungen dar.

Mit seiner Revision macht der Kläger geltend, Anspruch auf Kryokonservierung bestehe auch (und erst recht) bei keimzellvernichtenden medizinischen Behandlungen. Er könne nach der Geschlechtsangleichung eine Ehe mit einer Frau eingehen und dann eine künstliche Befruchtung beanspruchen.

Quelle: Bundessozialgericht,DAWR
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#10782