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Berufsrecht der Anwälte | 26.06.2018

beA

Anwälte verklagen Bundes­rechtsanwalts­kammer wegen des besonderen elektronischen Anwalts­postfachs (beA)

Anwälte bemängeln fehlende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE)

Mehrere Anwälte um die Gesellschaft für Freiheits­rechte (GFF) haben am 15. Juni 2018 beim Berliner Anwalts­gerichtshof eine Klage gegen die Bundes­rechtsanwalts­kammer (BRAK) eingereicht. Ziel der Klage ist, das beA mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) so nachrüsten zu lassen, dass allein die vorgesehenen Empfänger einer Nachricht diese entschlüsseln könnten. Die derzeit von der BRAK verwendete Verschlüsselungs­technik gewähr­leise das nicht, weil sie mit dem so genannten HSM eine „Sollbruch­stelle“ aufweise.

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Die Gesellschaft für Freiheits­rechte (GFF) hat eine Klage für ein sicheres „besonderes elektronisches Anwalts­postfach” (beA) koordiniert. Stellvertretend für die GFF klagen:

  • RA Stefan Conen
  • RA und Syndikus Karl Jägen
  • RA Prof. Dr. Remo Klinger
  • RA Christoph R. Müller
  • RA und Syndikus Daniel Rink
  • RA Michael Schinagl
  • RA’in Halina Wawzyniak, ehem. MdB

Besonders sensible Daten müssen besonders geschützt werden

Die Anwälte meinen, sie seien durch ihren alltäglichen Umgang mit sensiblen Daten besonders von den Sicherheits­lücken des beA betroffen.

Die derzeitige Konzeption des beA sei eine Gefahr für das Mandats­geheimnis, weil die Nachrichten unterwegs auf einem Server der BRAK mit einem so genannten HSM „umgeschlüsselt“ werden. Nicht der Absender, sondern dieser zentrale Server steuere damit, wer die Nachrichten lesen kann. Aufgrund dieser Schlüssel­rolle der BRAK sei das beA ein besonders attraktives Ziel für Angriffe durch Kriminelle oder staatliche Stellen des In- und Auslands – ein wesentlicher Unterschied zu Brief oder Fax.

Vor dem Hintergrund, dass einfache technische Lösungen für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung längst verfügbar seien, sei ein Festhalten am beA in seiner jetzigen Form für die Betroffenen nicht hinnehmbar.

Chaos Computer Clubs deckte Sicherheitslücken auf

Nachdem IT-Sicherheits-Experten des Chaos Computer Clubs (CCC) im Dezember 2017 gravierende Sicherheits­lücken aufdeckten, sah sich die BRAK gezwungen, das beA kurz vor Weihnachten letzten Jahres vom Netz zu nehmen.

Passive Nutzungspflicht seit dem 1.1.2018

Seit dem 1. Januar 2018 sind jedoch alle Rechts­anwälte dazu verpflichtet, in dem Postfach eingehende Nachrichten gegen sich gelten zu lassen (sog. passive Nutzungs­pflicht). Ab spätestens dem 1. Januar 2022 dürfen Rechts­anwälte zudem nur noch auf elektronischem Wege über das beA mit den Gerichten zu kommunizieren (sog. aktive Nutzungs­pflicht).

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Quelle: DAWR/GFF/pt
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