Wörtlich heißt es in der am Freitagnachmittag bei der Anwaltskanzlei eingegangenen Erklärung: „Das Zuwarten ist für Ihre Mandanten nicht nachteilig, da wir ausdrücklich bis zum 31.12.2016 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Sachmängelhaftungsansprüche wegen der genannten Software verzichten, soweit mögliche Ansprüche bisher noch nicht verjährt sind.“
Großer Teilerfolg
Die Kanzlei sieht in der Erklärung von VW einen „großen Teilerfolg“. Viele Details seien aber noch ungeklärt. „Wir werden mit der Volkswagen AG in den kommenden Tagen beispielsweise abklären, ob der Verjährungsverzicht nur für die bisher bestehenden Mandatsverhältnisse gilt, sich auch auf zukünftige erstreckt oder sogar für alle Halter betroffener Fahrzeuge gelten soll,“ erklärt ein Anwalt der Kanzlei. Die Verzichtserklärung von Volkswagen erstrecke sich bisher nur auf die sogenannte Sachmängelhaftung. „Damit sind Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag gemeint, die bei Neufahrzeugen nach zwei Jahren, bei Gebrauchtfahrzeugen ein Jahr nach Kaufdatum verjähren.“
Kein Verjährungsverzicht hinsichtlich arglistiger Täuschung
Einen weitergehenden Verjährungsverzicht, etwa für Ansprüche aus arglistiger Täuschung ober ähnlichem, gebe es bislang nicht. Der Verzicht hilft also bisher nur den VW-Kunden, deren Gewährleistungsansprüche nicht heute schon verjährt sind.
Anwaltsliste zum VW-Abgasskandal
Rechtsanwälte in ganz Deutschland beschäftigen sich mittlerweile mit der VW-Abgas-Affäre. Das Deutsche Anwaltsregister (DAWR) hat eine Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskanzleien zusammengetragen, an die sich Geschädigte wenden können. Natürlich können Sie sich auch an andere Anwälte wenden, die nicht in dieser Liste genannt werden. Wenn Sie keinen Rechtsanwalt kennen, können Sie hier im DAWR einen Rechtsanwalt suchen.
Erste Klagen wurden bereits erhoben
Einige durch den VW-Abgasskandal Geschädigte haben schon Klagen gegen Volkswagen eingereicht.