Für den Bundesgerichtshof (BGH) ist die Geschlechtsumwandlung oder Geschlechtsanpassung, wie Interessengruppen lieber sagen, von Schmidt-Räntsch keine große Sache. Eine Pressemitteilung wurde dazu nicht herausgegeben, wie es ansonsten bei der Ernennung eines neuen Richters / einer neuen Richterin üblich ist.
Schmidt-Räntsch ist im Juli 2002 zum Richter am BGH ernannt worden. In der damaligen Pressemitteilung hieß es, dass er verheiratet sei und ein Kind habe. Nun hat er eine Geschlechtsanpassung vornehmen lassen.
Gegenüber der Bildzeitung sagte eine Sprecherin des BGH: „Das wird behandelt wie eine Namensänderung bei der Eheschließung. Das ist ein rein formaler Akt“.
150.000 Betroffene
Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI) soll es in Deutschland 150.000 Betroffene geben. Für die Betroffenen ist es sehr belastend im falschen Körper zu leben. Früher war zum Schritt ins andere Geschlecht per Gesetz auch eine Operation vorgeschrieben ebenso wie die Scheidung vom Ehepartner. Beides hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippt. Die Pflicht zur Geschlechtsumwandlung erklärte das BVerfG 2011 für verfassungswidrig (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.01.2011, Az. 1 BvR 3295/07). Die Pflicht zur Scheidung fiel schon 2008 (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.05.2008, Az. 1 BvL 10/05).
Johanna Schmidt-Räntsch ist eine renommierte und bekannte Juristin
Richterin Johanna Schmidt-Räntsch gehört dem V. Zivilsenat an und beschäftigt sich dort hauptsächlich mit Grundstücks,- Nachbar- und Wohnungseigentumsrecht. Sie gibt auch die „ZfIR - Zeitschrift für Immobilienrecht“ mit heraus und hat einen Lehrauftrag an der Humboldt-Universität in Berlin. Von ihrem Vater Günther Schmidt-Räntsch stammt der Kommentar zum deutschen Richtergesetz aus den 60er Jahren. Seit dem Tod ihres Vaters im Jahr 1996 verantwortet Johanna Schmidt-Räntsch die Neuauflage des Kommentars.