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Markenrecht und Namensrecht | 09.06.2014

Deutsches Fernsehballett darf nicht „DFB“ heißen

Beim Kürzel „DAV“ denken Juristen an den Deutschen Anwaltverein und nicht an den Deutschen Anglerverein. Und Fußballfans denken bei „DFB“ nicht an das Deutsche Fernsehballett – oder?

Wie der SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, möchte auch das Deutsche Fernsehballett das Kürzel „DFB“ tragen dürfen – zumindest vorübergehend für die Dauer der Fußball-WM. Der Besitzer des Balletts, Peter Wolf, habe beim DFB eine entsprechende Anfrage gestellt. DFB-Justiziar Jörg Englisch erteilte der Anfrage des Fernsehballetts aber laut SPIEGEL-Angaben Anfang der Woche eine Absage.

Wo käme man da auch hin, wenn sich jeder „DFB“ nennen dürfte? Allerdings nennen sich auch der „Demokratische Frauenbund“ aus Berlin und der „Deutsche Fechter-Bund“ aus Bonn „DFB“.

Der DFB - gemeint ist hier der Deutsche Fußballbund, um genau zu sein – verwies in seiner Absage an das DFB – gemeint ist das Deutsche Fernsehballett – auf eine Entscheidung des Landgerichts München. Das Landgericht München hatte dem Fernsehballett bereits 2012 die Verwendung des Namens „DFB-Ballett“ verboten. Auf Antrag des Deutschen Fußballbundes erlies das Landgericht München damals gegen das Deutsche Fernsehballett eine entsprechende einstweilige Verfügung. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes, das bis zu 250.000 Euro betragen kann, oder einer Ordnungshaft von sechs Monaten, wurde dem Deutschen Fernseh-Ballett verboten, die Bezeichnung “DFB-Ballett„ zur Werbung für Auftritte des Deutschen Fernseh-Balletts zu nutzen und außerdem die Nutzung eines neuen Logos.

Auch wenn der DFB (Fußballbund) dem Fernsehballett eine Absage zur Nutzung des Kürzels erteilt hat, will sich das Fernsehballett weiter mit dem Thema Fußball beschäftigen. Auf der Fanmeile in Berlin ist ein Auftritt geplant.

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