[15.03.2019] 



Bekommt eine verheiratete Frau Kinder, ist der Ehemann automatisch der Vater. Jedenfalls rechtlich gesehen. Es spielt dabei keine Rolle, dass die Mutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der der leibliche Vater ist. Damit die Kinder seinen Namen tragen können, ist eine rechtskräftige Vaterschaftsanfechtung notwendig, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az: 20 W153/18, 20 W 154/18).