„Mit den Schwerpunktthemen Künstliche Intelligenz und IT-Sicherheit haben wir auch in diesem Jahr Fragestellungen behandelt, die sukzessive in allen Lebensbereichen zu weitreichenden Änderungen führen werden. Gleichzeitig konnten wir beleuchten, welche Rolle diesen Themen in der Rechtspflege künftig zukommen wird.“ so Prof. Dr. Stephan Ory, der auf der gestrigen Mitgliederversammlung als Vorsitzender des Deutschen EDV-Gerichtstag e.V. wiedergewählt wurde. Neben Ory und anderen wiedergewählten Mitgliedern gehören dem Vorstand des gemeinnützigen Vereins seit gestern auch der Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, des IT-Leiter des Hanseatischen Oberlandesgerichts und der Hamburger Amtsgerichte, Florian Strunk sowie der Geschäftsführer der juris GmbH, Samuel van Oostrom an.
Diverse Referate zum Themenschwerpunkt Künstliche Intelligenz
Zum Thema Künstliche Intelligenz hielt der Leiter des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz, Professor Wolfgang Wahlster die Eröffnungsrede über „Künstliche Intelligenz als juristische Assistenz“. Patric Fedlmeier, Vorstandsvorsitzender der Provinzial Rheinland Versicherung und Leiter der Fachgruppe IT im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, referierte in der Folge über „Künstliche Intelligenz in der Assekuranz – Vom Vertrag bis zur Schadenregulierung“. Außerdem hatte sich der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans in einem Grußwort an die Teilnehmer der Saarbrücker Fachtagung gewandt.
Teilnehmerrekord auch durch Begleitausstellungen
„Die Anmeldungen, die schon seit mehreren Jahren die 500 überschreiten und im vergangenen Jahr erstmals die Grenze von 700 knackten, lagen in diesem Jahr bei knapp 900 und bescherten uns einen neuen Teilnehmerrekord. Durch die vielfältigen und interessanten Begleitausstellungen konnten sich die Teilnehmer ohne großen zeitlichen Aufwand an einem Ort über die für sie wesentlichen EDV-Produkte informieren. Ferner hat die Verleihung des ‚Dieter Meurer Preises Rechtsinformatik‘ an Dr. Sebastian Bretthauer für seine Dissertationsschrift zu den Herausforderungen intelligenter Videoüberwachung unter nationalen und europäischen Aspekten betont, wie bedeutend dieser Preis ist, der traditionell im Rahmen des EDV-Gerichtstages verliehen wird“, so Ory weiter.
Fachtagung mit positiven Fazit
„Der Deutsche EDV-Gerichtstag präsentierte sich 2018 relevanter und interessanter denn je. Wir ziehen daher ein positives Fazit der diesjährigen Fachtagung und freuen uns darauf, die bemerkenswerte Entwicklung des Deutschen EDV-Gerichtstages auch im kommenden Jahr fortzusetzen.“, so Ory abschließend.