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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 28.11.2016

Fonds­prospekt

KWAG Rechtsanwälte zu Schiffs­fonds „CFB 162 MS Gabriele Schulte“: Ein Betrugs­modell? Neuer Ärger für Commerzbank AG

Gutachten belegt, dass möglicher­weise schon bei der Prospekt­erstellung den Anlegern in betrügerischer Absicht wesentliche Informationen vor­enthalten wurden

Ein von der Bremer Kanzlei KWAG - Rechts­anwälte in Auftrag gegebenes Gutachten zum Schiffs­fonds „CFB 162 MS Gabriele Schulte“ kommt zum Ergebnis, dass möglicher­weise schon bei der Prospekt­erstellung den Anlegern in betrügerischer Absicht wesentliche Informationen vor­enthalten wurden oder bewusst falsche Informationen in den Prospekt eingeflossen sind.

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„Ich habe in meiner lang­jährigen Berufs­erfahrung selten einen Fonds­prospekt gesehen, der handwerklich so schlecht gemacht ist und ganz offen­sichtlich die Anleger mit falschen Angaben in die Irre führen soll,“ sagt Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens. Das von seiner Kanzlei zusätzlich zur eigenen Analyse beauftragte Gutachten spreche sogar von „fraudulentem“ - also betrügerischem - Handeln.

Commerzbank soll von den irreführenden Formulierungen im Fondsprospekt gewusst haben

An dem seinerzeit exklusiv über die Commerzbank AG vertriebenen Schiffs­fonds ihrer Tochter­gesellschaft CFB Commerz Fonds Beteiligungs­gesellschaft mbH haben sich im Jahr 2007 etwa 1200 Anleger mit einem Kapital von insgesamt rund 45 Millionen US Dollar beteiligt. Rück­flüsse gab es laut Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens nur in Höhe von rund 27 Prozent, die Anleger hätten also mehr als 70 Prozent ihres eingezahlten Kapitals verloren. Der Bremer Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht ist überzeugt, dass die Commerzbank als Mutter der CFB Commerz Fonds Beteiligungs­gesellschaft von den irre­führenden Formulierungen im Fonds­prospekt gewusst haben muss.

Im Fondsprospekt werden Branchenanalytiker unvollständig zitiert und deren Aussagen ins Gegenteil verkehrt

Im begutachteten Fonds­prospekt werden laut Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Expertisen angesehener Branchen­analytiker derart unvollständig zitiert, dass deren Aussagen ins genaue Gegenteil verkehrt werden. So rechnet etwa das britische Analysehaus Drewry mit sinkenden Charterraten - ein ganz wesentlicher Aspekt für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung eines Schiffs­fonds, während im Fonds­prospekt dagegen nur jener Teil des Gutachtens zitiert werde, in dem von „positiven Umschlag­prognosen“ die Rede ist. Ähnlich verhalte es sich mit Feststellungen des Bremer Institutes für Seeverkehrs­wirtschaft und Logistik (ISL), die im CFB-162-Prospekt ebenfalls völlig aus dem Zusammenhang gerissen zitiert würden, wobei auch hier die Kernaussage in ihr Gegenteil verkehrt werde. Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens: „Aufgrund der zitierten renommierten Experten und Gutachter musste sich den Anlegern der Eindruck aufdrängen, sie investieren in ein zukunfts­sicheres Schiff, dessen wirtschaftlicher Erfolg quasi garantiert ist.“ Das genaue Gegenteil sei allerdings der Fall gewesen.

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Auch Angaben zur Entwicklung von Schiffspreisen fehlen

Das zeige sich auch bei wichtigen Informationen, die für eine Investitions­entscheidung wesentlich gewesen wären, im Prospekt aber überhaupt nicht auftauchen. So fehlten etwa sämtliche Angaben zur Entwicklung von Schiffs­preisen. „Wären diese Angaben enthalten gewesen, hätten die Anleger leicht erkennen können, dass sie ein Schiff zu historischen Höchst­preisen erwerben“, sagt Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens. Die Investoren des CFB 162 traten dem Fonds in einem sogenannten Markthoch bei, also zu Zeiten hoher Charterraten, hohe Schiffs­preise und einer hohen Zahl von Neu­bestellungen. „Einem Hoch folgt aufgrund der über der Nachfrage liegenden Neutonnage zwangs­läufig ein Markttief, man nennt das Schweine­zyklus.

“Irreführend seien auch die Prospektangaben zur „Einsparung bei Betriebskosten durch Ausflaggung“

Der Prospekt suggeriere ein enormes Einsparungs­potential, ohne gleich­zeitig die Risiken und gesetzlichen Grundlagen zu benennen. Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens: „So was habe ich vorher noch in keinem anderen Prospekt gesehen.“ Seine Kanzlei habe die Darstellungen zur Ausflaggung mit entsprechenden Aussagen in Prospekten anderer führender Anbieter von Schiffs­fonds verglichen. „Ähnlich stümperhafte und bestenfalls rudimentäre Informationen findet man nur im CFB-162-Propekt.

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Achtung Verjährung droht - Anleger sollten schnell handeln

“Was zunächst nach schlechten Nachrichten klinge, könne für die Anleger aber durchaus eine Chance sein, doch noch ohne Verluste aus der Investition auszusteigen. Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens: „Prospekt­fehler bieten Ansätze für Schadens­ersatz­ansprüche aufgrund sogenannter Prospekt­haftung. “Anleger würden dann so gestellt, als hätten sie die Beteiligung nie gezeichnet und bekommen ihr gesamtes eingesetztes Kapital zurück, sagt der Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht. Anders als bei der Berater­haftung könnten Anleger hier auch gemeinsam und damit kostengünstig vorgehen. Zwar gebe es nach deutschem Recht keine „Sammel­klagen“, aber das sogenannte Kapital­anleger­muster­verfahren (KapMuG) biete ähnliche Möglichkeiten. Die Bremer Kanzlei bereitet eine solche „Kollektiv­klage“ zurzeit vor. Wegen der im Jahr 2017 einsetzenden Verjährung sollten CFB-162-Anleger aber kurzfristig aktiv werden.

Siehe auch:

Quelle: KWAG/DAWR/ab
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