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„Ich habe in meiner langjährigen Berufserfahrung selten einen Fondsprospekt gesehen, der handwerklich so schlecht gemacht ist und ganz offensichtlich die Anleger mit falschen Angaben in die Irre führen soll,“ sagt Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens. Das von seiner Kanzlei zusätzlich zur eigenen Analyse beauftragte Gutachten spreche sogar von „fraudulentem“ - also betrügerischem - Handeln.
Commerzbank soll von den irreführenden Formulierungen im Fondsprospekt gewusst haben
An dem seinerzeit exklusiv über die Commerzbank AG vertriebenen Schiffsfonds ihrer Tochtergesellschaft CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH haben sich im Jahr 2007 etwa 1200 Anleger mit einem Kapital von insgesamt rund 45 Millionen US Dollar beteiligt. Rückflüsse gab es laut Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens nur in Höhe von rund 27 Prozent, die Anleger hätten also mehr als 70 Prozent ihres eingezahlten Kapitals verloren. Der Bremer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist überzeugt, dass die Commerzbank als Mutter der CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft von den irreführenden Formulierungen im Fondsprospekt gewusst haben muss.
Im Fondsprospekt werden Branchenanalytiker unvollständig zitiert und deren Aussagen ins Gegenteil verkehrt
Im begutachteten Fondsprospekt werden laut Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Expertisen angesehener Branchenanalytiker derart unvollständig zitiert, dass deren Aussagen ins genaue Gegenteil verkehrt werden. So rechnet etwa das britische Analysehaus Drewry mit sinkenden Charterraten - ein ganz wesentlicher Aspekt für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung eines Schiffsfonds, während im Fondsprospekt dagegen nur jener Teil des Gutachtens zitiert werde, in dem von „positiven Umschlagprognosen“ die Rede ist. Ähnlich verhalte es sich mit Feststellungen des Bremer Institutes für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL), die im CFB-162-Prospekt ebenfalls völlig aus dem Zusammenhang gerissen zitiert würden, wobei auch hier die Kernaussage in ihr Gegenteil verkehrt werde. Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens: „Aufgrund der zitierten renommierten Experten und Gutachter musste sich den Anlegern der Eindruck aufdrängen, sie investieren in ein zukunftssicheres Schiff, dessen wirtschaftlicher Erfolg quasi garantiert ist.“ Das genaue Gegenteil sei allerdings der Fall gewesen.
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Auch Angaben zur Entwicklung von Schiffspreisen fehlen
Das zeige sich auch bei wichtigen Informationen, die für eine Investitionsentscheidung wesentlich gewesen wären, im Prospekt aber überhaupt nicht auftauchen. So fehlten etwa sämtliche Angaben zur Entwicklung von Schiffspreisen. „Wären diese Angaben enthalten gewesen, hätten die Anleger leicht erkennen können, dass sie ein Schiff zu historischen Höchstpreisen erwerben“, sagt Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens. Die Investoren des CFB 162 traten dem Fonds in einem sogenannten Markthoch bei, also zu Zeiten hoher Charterraten, hohe Schiffspreise und einer hohen Zahl von Neubestellungen. „Einem Hoch folgt aufgrund der über der Nachfrage liegenden Neutonnage zwangsläufig ein Markttief, man nennt das Schweinezyklus.
“Irreführend seien auch die Prospektangaben zur „Einsparung bei Betriebskosten durch Ausflaggung“
Der Prospekt suggeriere ein enormes Einsparungspotential, ohne gleichzeitig die Risiken und gesetzlichen Grundlagen zu benennen. Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens: „So was habe ich vorher noch in keinem anderen Prospekt gesehen.“ Seine Kanzlei habe die Darstellungen zur Ausflaggung mit entsprechenden Aussagen in Prospekten anderer führender Anbieter von Schiffsfonds verglichen. „Ähnlich stümperhafte und bestenfalls rudimentäre Informationen findet man nur im CFB-162-Propekt.
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Achtung Verjährung droht - Anleger sollten schnell handeln
“Was zunächst nach schlechten Nachrichten klinge, könne für die Anleger aber durchaus eine Chance sein, doch noch ohne Verluste aus der Investition auszusteigen. Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens: „Prospektfehler bieten Ansätze für Schadensersatzansprüche aufgrund sogenannter Prospekthaftung. “Anleger würden dann so gestellt, als hätten sie die Beteiligung nie gezeichnet und bekommen ihr gesamtes eingesetztes Kapital zurück, sagt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Anders als bei der Beraterhaftung könnten Anleger hier auch gemeinsam und damit kostengünstig vorgehen. Zwar gebe es nach deutschem Recht keine „Sammelklagen“, aber das sogenannte Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) biete ähnliche Möglichkeiten. Die Bremer Kanzlei bereitet eine solche „Kollektivklage“ zurzeit vor. Wegen der im Jahr 2017 einsetzenden Verjährung sollten CFB-162-Anleger aber kurzfristig aktiv werden.
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