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Anwaltliches Berufsrecht und Sozialrecht | 04.05.2014

Lukrativ: Anwälte verdienen mit Hartz IV-Klagen

Tausende Anwälte sollen nach einem Bericht des SPIEGEL gut an den hastig gemachten Hartz IV-Gesetzen verdienen und selbst bei falschen Hartz-IV- Bescheiden im Centbereich Klage erheben. Die Bundesagentur für Arbeit soll 2012 39,6 Millionen Euro für die Honorare von Anwälten gezahlt haben.

Nach einem Bericht des SPIEGEL sollen tausende Rechtsanwälte ein neues Geschäftsmodell gefunden haben: Sie vertreten Empfänger von Hartz IV und verdienen damit gutes Geld.

Buch „Vorsicht Rechtsanwalt – ein Berufsstand zwischen Mammon und Moral“

2012 soll die Bundesagentur für Arbeit 39,6 Millionen Euro für die Honorare der Anwälte von Hilfsempfängern ausgegeben haben, das berichtet der ehemalige Fernsehjournalist und Jurist Joachim Wagner dem SPIEGEL zufolge in seinem diese Woche erscheinenden Buch „Vorsicht Rechtsanwalt – ein Berufsstand zwischen Mammon und Moral“.

Klagen gegen Hartz IV oft erfolgreich

Klagen gegen Hartz IV-Bescheide seien in vielen Fällen erfolgreich. Die Erfolgsquote habe 2011 bei 44 Prozent gelegen, schreibt der SPIEGEL. Das liege unter anderem daran, dass die Hartz IV-Gesetze häufig geändert worden seien.

Berliner Anwaltskanzlei setzte über 300.000 Euro mit Hartz IV um

Jobcenter in Berlin hätten 2010 an sechs Anwaltskanzleien jeweils mehr als 100.000 Euro an Anwaltsgebühren wegen Hartz IV-Prozessen gezahlt. Eine Kanzlei habe sogar über 300.000 Euro erhalten.

Klagen wegen Centbeträge

Nach dem SPIEGEL-Bericht gäbe es Rechtsanwälte, die sogar Centbeträge einklagten. Wenn Sie dann vor Gericht Recht bekommen, zahle der Staat das Anwaltshonorar.

Im thüringischen Unstrut-Hainich-Kreis gäbe es einen Anwalt, der massenhaft Klagen eingereicht habe. Das Jobcenter habe deshalb vorübergehend zehn zusätzliche Sachbearbeiter einstellen müssen, berichtet der SPIEGEL.

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