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Maklerrecht und Mietrecht | 28.09.2014

Bestellerprinzip

Makler wollen vor Bundesverfassungsgericht gegen Bestellerprinzip klagen

Die geplante Einführung des Bestellerprinzips erhitzt die Gemüter. Vor allem die der Makler. Anfallende Maklergebühren sollen künftig vom Vermieter gezahlt werden, sofern er einen Makler beauftragt hat.

Nächstes Jahr wird voraussichtlich das Bestellerprinzip eingeführt. Nach dem Prinzip „wer bestellt, bezahlt“ muss dann nur derjenige für einen Makler bezahlen, der ihn auch bestellt hat.

Immobilienverband will vor Bundesverfassungsgericht ziehen

Vom Immobilienverband Deutschland (IVD) kommt schon jetzt heftige Kritik. Der IVD will nach Informationen des SPIEGEL in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde erheben, sobald das sogenannte Bestellerprinzip in Kraft getreten ist. Der Verband hält den Gesetzentwurf für verfassungswidrig.

Eingriff in die Berufsfreiheit

Der IVD hat ein Gutachten des Mainzer Staatsrechtlers Friedhelm Hufen eingeholt, der Jurist betrachtet die Regelung als „schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit“. Der Gesetzgeber wolle offenbar nicht nur die Honorare der Makler beschränken, sondern sie aus einem großen Marktsegment regelrecht verdrängen.

Maas: Bestellerprinzip sorgt für fairen Interessenausgleich

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verteidigt dagegen das Bestellerprinzip. Nach dem Prinzip könne ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern geschaffen werden.

Siehe auch:

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