Kunden können danach gezahlte Beiträge von der Targobank zurückverlangen. Damit dies leicht möglich ist, haben wir auf unserer Kanzleiwebseite einen Musterbrief bereit gestellt, den Betroffene kostenlos herunterladen und einsetzen können.
Achtung: Verjährungsfrist
Ein „einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag“ der im Jahr 2012 gezahlt wurde, muss bis zum 31.12.2015 in verjährungshemmender Weise - also notfalls auch gerichtlich - zurückgefordert werden, wenn der Anspruch nicht verjähren soll.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne!