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Staatsrecht | 23.03.2014

Ohne Kungelei: Gesetzesänderung sieht Wahl der Verfassungsrichter durch alle Abgeordneten vor

CDU und SPD wollen sich nicht mehr dem Vorwurf der Kungelei bei der Wahl der Richter zum Bundesverfassungsgericht aussetzen. Daher sollen nach einem Bericht des SPIEGEL zukünftig die Verfassungsrichter direkt vom Bundestag gewählt werden.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder und sein SPD-Kollege Thomas Oppermann sollen sich in der vergangenen Woche verständigt haben, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht künftig direkt vom Bundestag gewählt werden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.

Vorwurf der Kungelei

Die große Koalition will damit dem Vorwurf begegnen, dass die höchsten deutschen Richter in einer Art Geheimgremium ausgekungelt werden. Die bisherige Praxis war von namhaften Juristen kritisiert worden, die auch einen Verstoß gegen das Grundgesetz (GG) bemängelt hatten. Auch der amtierende Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle kritisierte das derzeitige Verfahren in einem Grundgesetzkommentar: „Von nicht unerheblichen Teilen der Literatur wird diese Regelung zu Recht für verfassungswidrig gehalten.“

Regelung in Artikel 94 Grundgesetz

In Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG heißt es: „Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt.“

Bisher gibt es im Bundestag einen Wahlausschuss

Im Bundestag entscheidet aber bisher nicht das Plenum, sondern ein Wahlausschuss, dem nur zwölf Abgeordnete angehören.

Neue geplante Regelung der Große Koalition

Nach den Plänen der Großen Koalition soll künftig der Wahlausschuss lediglich einen Vorschlag zur Wahl eines Richters abgeben. Die Entscheidung trifft dann das Plenum. Um die Kandidaten nicht durch parteipolitisch motivierte Personaldebatten zu beschädigen, solle auf eine Aussprache im Bundestag verzichtet werden.

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