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Presserecht | 16.10.2013

Programmzeitschriften kennen die wichtigsten Urteile

„Das Fernsehprogramm war noch nie so schlecht wie heute“, beschwert sich so mancher Zuschauer. Jeden Tag kommt das gleiche Einerlei im Fernsehen und es gibt immer mehr Wiederholungen. Klar, dass Fernsehprogrammzeitschriften nicht mehr viel zu berichten haben und andere Themen suchen: Gerichtsurteile

Ttelblätter von Hörzu und tv Hören und SehenQuelle: DAWR

Es gibt zwar immer mehr Fernsehsender, aber viel Spannendes gibt es scheinbar nicht mehr für Fernsehzeitschriften über das Thema Fernsehen zu berichten. So suchen die Programmies immer wieder andere Themen, über die sie schreiben können. Jetzt sind die Zeitschriften „tv Hören und Sehen“ und „Hörzu“ fündig geworden.

Urteilslisten

Die Programmzeitschrift „tv Hören und Sehen“ listet uns in der Ausgabe 41/2013 „die 111 wichtigsten Urteile“ auf. Hörzu hält eine Woche später in der Ausgabe 42/2013 mit „50 Urteile, die jeder kennen sollte“ dagegen.

Anlass für die „50 Urteile, die jeder kennen sollte“ ist bei „Hörzu“ wenigstens die kurze Ankündigung der Sendung „Christopher Posch - Ich kämpfe für Ihr Recht“. Bei „“tv Hören und Sehen„ kommt man dagegen ganz ohne Bezug auf das Fersehprogramm aus.

Schnittmenge

Wer jetzt denkt, dass die Schnittmenge der “111 wichtigsten Urteile„ und der “50 Urteile, die jeder kennen sollte„, gleich ist, liegt komplett daneben. Bei einer ersten groben Durchsicht der Listen konnte überhaupt keine Entscheidung gefunden werden, die in beiden Listen gleichzeitig vorhanden war.

Wichtige Urteile muss man nicht zwangsläufig kennen

Aber der Fehler liegt auf unserer Seite. Die “50 Urteile, die jeder kennen sollte„, müssen ja nicht zwangsläufig auch wichtige Urteile sein. Es ist halt alles eine Sache der Auslegung.

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