92 Millionen Euro: Bundeswehr hat keinen Überblick über verliehenes Material
Die Bundeswehr überlässt wissenschaftlichen Einrichtungen und zivilen Rüstungsunternehmen befristet Wehrmaterial zu Erprobungs-, Entwicklungs- und Forschungszwecken.
Der Bundesrechnungshof beanstandete in den letzten 20 Jahren wiederholt, dass die Bundeswehr keinen Überblick über verliehenes Wehrmaterial hat. Auch im Jahr 2012 konnte sie nicht nachweisen, wo Wehrmaterial im Wert von 92 Mio. Euro verblieben ist. Buchungsdifferenzen konnte die Bundeswehr selbst mit Unterstützung von zusätzlichem Fachpersonal nicht mehr lückenlos aufklären. Sie ist nach jahrelanger Recherche und Aufarbeitung gezwungen, die Millionenwerte pauschal auszubuchen.
Die Bundeswehr habe zwar entsprechend der früheren Empfehlungen des Bundesrechnungshofs eine zentrale Stelle für Nachweise über von ihr verliehenes Wehrmaterial eingerichtet. Diese arbeite aber mit ungeeigneten Verfahren und mit zu wenig Personal.
Im Ergebnis habe die Bundeswehr trotz umfangreicher Recherchen Wehrmaterial im Wert von 92 Millionen Euro nicht mehr zuordnen können, so dass sie nicht weiß, wo dieses Material verblieben ist.
900.000 Euro: Lärmschutzwand nahezu wirkungslos
In der bayerischen Gemeinde Diedorf plante das Straßenbauamt für 900.000 Euro eine Lärmschutzwand für die Anwohner einer neu zu bauenden Bundesstraße. Die Lärmschutzwand würde die Anwohner vor Straßenlärm schützen, nicht jedoch vor dem viel stärkeren Schienenlärm einer angrenzenden Bahnstrecke.
Das Straßenbauamt habe vergeblich versucht, gemeinsam mit der bundeseigenen Deutschen Bahn AG ein Lärmschutzkonzept zu entwickeln, das die Anwohner ausreichend vor Schienenlärm schützt. Das Bahnunternehmen sah Lärmschutzinvestitionen an anderen Standorten als vorrangig an.
Der Bundesrechnungshof wies das Bundesverkehrsministerium darauf hin, dass die geplante Lärmschutzwand unwirtschaftlich sei. Den erheblichen Kosten stehe kein angemessener Nutzen gegenüber. Er erwarte, dass die Lärmschutzwand dort errichtet werde, wo sie den größtmöglichen Nutzen für die Anwohner hat und sie vor Straßen- und Schienenlärm schützt. Das Bundesverkehrsministerium sollte bei der Deutschen Bahn AG darauf hinwirken, dass die Lärmschutzwand zwischen der Bahnstrecke und den Wohnhäusern gebaut wird.
2,3 Millionen Euro: Unnötige Verkehrsbeeinflussungsanlage
Die Straßenbauverwaltung plante den Bau einer Verkehrsbeeinflussungsanlage auf der Bundesautobahn A 1 bei Lübeck. Die Kosten für den Bund sollten 2,3 Millionen Euro betragen. Bei der Planung waren jedoch die Kosten zu niedrig und der Nutzen zu hoch angesetzt. Weder der Verkehrsfluss noch die Sicherheit wären verbessert worden.
Der Bundesrechnungshof forderte deshalb, die Kosten neu zu berechnen und anhand aktueller Verkehrs- und Unfallzahlen die Wirtschaftlichkeit der Anlage nachzuweisen. Die Überprüfung ergab, dass die Anlage nicht notwendig ist. Die Planung wurde eingestellt, und die Anlage wird nunmehr nicht gebaut – und zwar ohne dass Abstriche an der Sicherheit gemacht werden müssen.
22 Millionen Euro: Unnötige Standstreifen
Das Bundesverkehrsministerium plante, die Bundesstraße B 207 vierstreifig mit Standstreifen auszubauen. Die B 207 soll auf deutscher Seite an die Fehmarnbelt-Querung anschließen, die zur dänischen Seite führt. Der Bau soll 90 Millionen Euro kosten. Davon entfallen 22 Millionen Euro auf die Standstreifen. Die Prüfung des Bundesrechnungshofes führte zu dem Ergebnis, dass der autobahnähnliche Ausbau angesichts des geringen prognostizierten Verkehrs nicht notwendig ist und Nothaltebuchten für die Verkehrssicherheit völlig ausreichend sind. Zudem hat die Straßenbauverwaltung nicht in Rechnung gestellt, dass die B 207 auf der Fehmarnsundbrücke ohnehin nur zweistreifig ist und auf der dänischen Seite ohne Standstreifen verläuft. Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, die Notwendigkeit der Standstreifen zu überprüfen; bei einem Verzicht könnte der Bund 22 Millionen Euro sparen.
Viele Millionen Euro: Steuerpflichtige Umsätze von Ärzten nicht vollständig erfasst
Der Bundesrechnungshof weist darauf hin, dass steuerpflichtige Leistungen von Ärzten häufig nur unzureichend erfasst werden. Zwar seien medizinische Behandlungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings würden Ärzte zunehmend auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen, so beispielsweise kosmetisch motivierte Brustoperationen, Faltenbehandlungen und das Entfernen von Tätowierungen, aber auch das Bleichen von Zähnen, erbringen. Diese steuerpflichtigen Leistungen erkannten die Finanzämter häufig nicht. Sie prüften die Steuerangaben von Ärzten oft nur oberflächlich, und umsatzsteuerlichen Fragen schenkten sie bei Betriebsprüfungen nur wenig Beachtung.
Der Bundesrechnungshof hat deshalb vorgeschlagen, die Bediensteten der Finanzämter dafür zu sensibilisieren, dass Ärzte bisweilen durchaus auch steuerpflichtige Leistungen erbringen. Bislang ist jedoch nichts Konkretes geschehen. Steuerausfälle in Millionenhöhe können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Das Bundesfinanzministerium bleibt daher aufgefordert, Vorschläge für eine sachgerechte Information der Finanzämter zu erarbeiten und mit den Landesfinanzverwaltungen das weitere Vorgehen abzustimmen.
2,6 Millionen Euro: Unnötige Scanner
Nach Angaben des Bundesrechnungshofes zahlte die Bundesagentur für Arbeit 2,6 Millionen Euro für überflüssige Scanner. Die Bundesagentur für Arbeit habe Dokumente der Arbeitslosenversicherung digitalisieren lassen. Dabei habe sie versäumt, die Menge der zu erfassenden Dokumente hinreichend genau zu bestimmen. Deshalb habe sie sich zu hohe Kapazität bereitstellen lassen. Dafür zahle sie eine jährliche Bereitstellungspauschale von bis zu 2,6 Millionen Euro.
Bei einem möglichen Verlängerungsvertrag solle die Agentur für Arbeit eine entsprechende Änderung durchsetzen, verlangt der Bundesrechnungshof.