Uli Hoeneß sorgte am Montag mit seinem Geständnis für einen spektakulären Prozessauftakt. Er räumte eine Steuerhinterziehung von 18,5 Millionen Euro ein. Damit gestand er einen Betrag, der rund fünf Mal so hoch ist, wie der von der Staatsanwaltschaft angeklagte Betrag von 3,5 Millionen Euro.
Grundsatzentscheidungen des BGH
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Grundsatzurteilen entschieden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.12.2008, Az. 1 StR 416/08 und Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.02.2012, Az. 1 StR 525/11), dass bei einer Steuerhinterziehung von 1 Million Euro nur in besonderen Fällen eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Glaubten viele bisher, dass Hoeneß um eine Gefängnisstrafe herumkommen könnte, so mehren sich jetzt die Stimmen, die am Ende des Prozesses eine Gefängnisstrafe sehen.
Gefängnisstrafe immer wahrscheinlicher
Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, sieht eine Gefängnisstrafe nach den neuesten Enthüllungen für immer wahrscheinlicher an. „Ich sehe mittlerweile eine Gefängnisstrafe am Ende des Tunnels“ zitiert die Berliner Morgenpost Eigenthaler. Der Strafverteidiger Udo Vetter geht da noch weiter. Er ist sich mittlerweile sicher, dass Hoeneß ins Gefängnis kommt. Es stelle sich nur noch die Frage, wie lange? „Bei knapp 18,5 Millionen Euro hinterzogener Steuern kann man beim Strafmaß durchaus von einer vier oder fünf vor der Jahreszahl ausgehen“, schreibt Vetter in seinem Rechtsblog.
Steuerfahnderin belastet Uli Hoeneß
Heute sagte die Steuerfahnderin in dem Prozess vor dem Landgericht München II aus. Danach soll Uli Hoeneß trotz seiner Selbstanzeige über ein Jahr lang Steuerdaten zurück gehalten haben.
Ein Prozessende am Donnerstag – so wie es geplant war - wird immer unwahrscheinlicher.
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