Auf neun Seiten findet sich nichts Erhellendes zum Sachverhalt, dafür aber ein ungewöhnlicher Antrag, der hellhörig macht und neues Ungemach für die ohnehin gebeutelten VW-Aktionäre birgt.
VW beantragt eine Fristverlängerung
VW beantragt eine Fristverlängerung bis zum 30.04.2016 für die Klageerwiderung und die Stellungnahme auf die Musterverfahrensanträge nach KapMuG. Aus Sicht der Rechtsanwaltskanzlei verfolgt VW damit das Ziel einer Verfahrensverschleppung. Der für das Verfahren in der Kanzlei zuständige Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede zeigt für den Antrag von Volkswagen kein Verständnis: „Die entscheidungserheblichen Fakten zur Abgasmanipulation an Millionen von Diesel-PKW liegen seit Wochen auf dem Tisch. Für eine Stellungnahmefrist von insgesamt mehr als 6 Monaten besteht sachlich überhaupt kein Anlass. Offensichtlich geht es der Volkswagen AG lediglich darum, das Verfahren in die Länge zu ziehen, auch um geschädigten Aktionären die Rechtsdurchsetzung zu erschweren.“
Deutschlandweit beschäftigt das Thema VW-Abgas-Affäre viele Rechtsanwälte
Von den VW-Abgasmanipulationen betroffene Autobesitzer und VW-Aktionäre sind derzeit sehr verunsichert. Viele suchen Rat beim Anwalt. Das Deutsche Anwaltsregister (DAWR) hat eine Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltkanzleien erstellt, die ihre Hilfe in der VW-Abgas-Affäre anbieten. Weitere Infos zum Thema finden Sie unter dem Stichwort VW-Abgas-Affäre. Wenn Sie VW Aktionär sind, und einen Rechtsanwalt suchen, dann können Sie hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) nach einem Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht suchen.