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Schadensersatzrecht und Vertragsrecht | 08.10.2015

Dieselgate

VW-Abgasskandal: Golf GTD-Autokäufer klagt gegen Volkswagen

Erste Klage eines Autokäufers in VW-Abgas-Affäre

Der Käufer eines Golf GTD klagt gegen die Volkswagen AG. Die Klage wurde bereits am 6.10.2015 eingereicht und ist damit die möglicherweise erste Klage gegen VW durch einen Autokäufer.

Der bei Gericht eingereichten Klage liegt ein Fall zugrunde, in dem sich wohl viele Dieselkäufer wiedererkennen können: Der Kläger hatte einen Golf GTD u.a. auch deshalb gekauft, weil dieser für seine niedrigen Schadstoffanteile, vor allem bei den Stickoxid-Werte sich positiv von ähnlichen Autos unterscheide. Nun musste der Kläger bei einem Check auf der Internetseite von Volkswagen die ernüchternde Bestätigung lesen, dass sein Golf von einer Software betroffen sei, die die Stickoxidwerte im Prüfstandlauf optimiert.

Was ist das Klageziel des Golf-Autokäufers?

Durch die jetzt eingereichte Klage soll der Autobauer VW verpflichtet werden, alle bereits vorhandenen und drohenden Schäden von dem Kläger fern zu halten. Da die Volkswagen AG den manipulierten Golf GTD gebaut hat, soll sie nun auch für die Schäden des Klägers aufkommen.

Vertreten wird der Kläger durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr. Deutschlandweit haben sich mittlerweile viele Rechtsanwälte in das Thema eingearbeitet und bieten ihre Hilfe an, vgl. Anwaltsliste für VW-geschädigte Autobesitzer oder VW-Aktionäre.

Siehe auch:

Quelle: Dr. Stoll & Sauer/DAWR/pt
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