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Rundfunkbeitragsrecht, Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 13.08.2024

Unnötige Kosten für Kunden

Verbraucherzentrale klagt gegen Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de

Verbrauchende können Widerruf gegen Gebührenzahlung bei dem Webseitenbetreiber einlegen und Geld zurückerhalten

Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ und nimmt dort eine Gebühr für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen die Firma erhoben. Beim offiziellen Beitragsservice sind diese Vorgänge kostenlos. Auf der Webseite des Unternehmens ist aus Sicht des vzbv nicht klar erkennbar, dass der Service kostenpflichtig ist. Verbrauchende können den Widerruf erklären und ihr Geld zurück erhalten.

„Sucht man im Internet nach ‚Rundfunkbeitrag anmelden‘ wurden bis vor Kurzem auf der Ergebnisseite von Google ganz oben Anzeigen von ‚service-rundfunkbeitrag.de‘ angezeigt. Dort gibt es Formulare, über die Verbraucher:innen unter anderem eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlassen können. Dass der Anbieter dafür 29,99 Euro verlangt, ist nicht klar genug erkennbar“, sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv. „Wer Geld bereits bezahlt hat, sollte das zurückverlangen. Verbraucher:innen müssen dazu den Widerruf erklären. Dafür können sie den Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen.“

Anbieter gab keine Unterlassungserklärung ab

Der vzbv und die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hatten die SSS-Software Special Service GmbH bereits abgemahnt. Da der Anbieter keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben hat, hat der vzbv nun Klage beim Oberlandesgericht Koblenz erhoben. Nach Ansicht des vzbv muss die intransparente Darstellung der Kosten auf der Webseite untersagt werden. Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Verbraucher:innen auf die Webseite hereingefallen.

Umfrage und Musterbrief der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen bieten einen Musterbrief an, den Verbraucher:innen bereits jetzt nutzen können, um Widerruf einzulegen und das an „service-rundfunkbeitrag.de“ gezahlte Geld zurückzuerhalten. Das Unternehmen hat auf Druck des vzbv angekündigt, Widerrufserklärungen für Verträge, die bis zum 27. Juni 2024 abgeschlossen wurden, zu akzeptieren.

Für Verbraucher:innen ist es wichtig zu wissen, dass der Service bei ARD, ZDF und Deutschlandradio etwa für Ummeldungen und andere Datenänderungen kostenlos ist.

Quelle: DAWR/Verbraucherzentrale
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