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Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen ab dem 29. September 2016 auf ihr elektronisches Postfach zugreifen können. Dieses neue Datum teilte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit. Die BRAK hatte den ursprünglich zum 1. Januar 2016 geplanten Starttermin aus technischen Gründen verschieben müssen (DAWR berichtete).
„165.000 Berufsträgerinnen und Berufsträger und ihre ca. 300.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Möglichkeit haben, über ein höchsten Sicherheitsanforderungen genügendes System am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen und ihn langfristig gemeinsam mit Bund und Ländern fortzuentwickeln,“ sagte Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer.
Schäfer betonte die Vorreiterrolle der deutschen Anwaltschaft bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz. „Schriftsätze auf Papier werden bald der Vergangenheit angehören.“, so der Präsident der Bundesrechtanwaltskammer.
Sicherheitskarten zur Nutzung des Postfachs können ab sofort bestellt werden
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bislang noch nicht die für die Nutzung des Postfachs erforderliche spezielle Sicherheitskarte – die beA-Karte Basis – bestellt haben, sollten laut BRAK jetzt tun. Alle bis drei Monate vor dem beA-Start bestellten beA-Karten werden spätestens bis zum 29. September 2016 ausgeliefert. Auch danach bleiben Bestellungen dauerhaft möglich. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ist bestrebt, spätere Bestellungen so schnell wie möglich zu bearbeiten.