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Berufsrecht der Anwälte | 18.04.2016

Elektronisches Anwalts­postfach

beA - Neuer Starttermin: Am 29. September 2016 startet das Elektronische Anwalts­postfach

Deutsche Anwalt­schaft soll Vorreiter­rolle bei Einführung des elektronischen Rechts­verkehrs einnehmen

Das besondere elektronische Anwalts­postfach (beA) kommt! Es soll ab dem 29. September 2016 für alle Rechtsan­wältinnen und Rechts­anwälte bereit stehen.

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Alle Rechtsan­wältinnen und Rechts­anwälte sollen ab dem 29. September 2016 auf ihr elektronisches Postfach zugreifen können. Dieses neue Datum teilte die Bundes­rechtsanwalts­kammer (BRAK) mit. Die BRAK hatte den ursprünglich zum 1. Januar 2016 geplanten Starttermin aus technischen Gründen verschieben müssen (DAWR berichtete).

„165.000 Berufs­trägerinnen und Berufs­träger und ihre ca. 300.000 Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Möglichkeit haben, über ein höchsten Sicherheits­anforderungen genügendes System am elektronischen Rechts­verkehr teilzunehmen und ihn langfristig gemeinsam mit Bund und Ländern fortzuentwickeln,“ sagte Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer, Präsident der Bundes­rechtsanwalts­kammer.

Schäfer betonte die Vorreiter­rolle der deutschen Anwalt­schaft bei der Einführung des elektronischen Rechts­verkehrs in der Justiz. „Schrift­sätze auf Papier werden bald der Vergangenheit angehören.“, so der Präsident der Bundes­recht­anwalts­kammer.

Sicherheitskarten zur Nutzung des Postfachs können ab sofort bestellt werden

Rechtsan­wältinnen und Rechts­anwälte, die bislang noch nicht die für die Nutzung des Postfachs erforderliche spezielle Sicherheits­karte – die beA-Karte Basis – bestellt haben, sollten laut BRAK jetzt tun. Alle bis drei Monate vor dem beA-Start bestellten beA-Karten werden spätestens bis zum 29. September 2016 ausgeliefert. Auch danach bleiben Bestellungen dauerhaft möglich. Die Zertifizierungs­stelle der Bundes­notar­kammer ist bestrebt, spätere Bestellungen so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer/DAWR/pt
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