wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Mietrecht | 16.08.2016

Kinder­zimmer

Das Kinder­zimmer - Ein immer wieder­kehrendes Streitthema vor den deutschen Gerichten

Urteile zu Wand­durch­brüchen, verschmutzten Teppichen und bunten Kinder­tapeten

Es gehört nicht wie die Küche, das Schlaf­zimmer und der Wohnbereich zwingend zu jeder Wohnung, aber es ist in vielen Haushalten trotzdem einer der wichtigsten Räume: das Kinder­zimmer. Meist hat es eine wechsel­volle Geschichte. Es beherbergt erst Babys und Kleinkinder, dann Jugendliche und junge Erwachsene, ehe es schließlich irgendwann zum Hobbyraum für die Eltern wird.

Kosten für den Rückbau muss der ehemalige Mieter begleichen

Je älter Kinder werden, desto mehr Platz brauchen sie. Deswegen durch­brachen Mieter mit Zustimmung des Eigen­tümers die Decke vom Kinder­zimmer zum Dachboden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Als es um den Auszug ging, stritten sich allerdings beide Parteien vor dem Landgericht Kleve darum, wer für den Rückbau verantwortlich sei. Der verschlang immerhin nach Ansicht eines Sachverständigen deutlich über 5.000 Euro. Das Landgericht entschied, dass der ehemalige Mieter die Kosten begleichen müsse, denn die Zustimmung zum Durchbruch habe noch nicht bedeutet, dass der Eigentümer auch für den Rückbau aufkommen müsse (Akten­zeichen 6 S 149/12).

BVerwG bejaht Erhebung von Zweitwohnungssteuer für Studierende

In einem Grundsatz­urteil befasste sich das Bundes­verwaltungs­gericht mit den sogenannten „Kinder­zimmer­fällen“ (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.09.2008, Az. BVerwG 9 C 13.07, 9 C 14.07,9 C 15.07, 9 C 17.07). Es ging um Studenten, die bei ihren Eltern wohnen, aber am Studienort eine Zweit­wohnung unterhalten. Prinzipiell, so die Richter, könne von diesen Studierenden eine Zweit­wohnungs­steuer verlangt werden. Das Bundesrecht verbiete dies nicht von vorneherein. Vielmehr komme es auf die Rechts- und Verordnungs­lage in den jeweils betroffenen Bundes­ländern und Städten an.

LG Hamburg untersagt Herumlaufen auf hochhackigen Schuhen auf Parkett- oder Laminatböden

Nicht nur Kinder, wenn auch diese ganz besonders, können durch Geräusche aus der darüber liegenden Wohnung gestört werden. So ist es unter Umständen ziemlich laut, wenn Frauen mit herumlaufen. Das Landgericht Hamburg untersagte dies einer Mieterin (Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.12.2009, Az. 316 S 14/09). Es sei im Sinne eines gedeihlichen nachbarlichen Zusammen­lebens „zumutbar, derartige Schuhe an der Wohnungs­eingangs­tür auszuziehen“.

Vermieter darf verschmutzten Teppichboden durch Laminat ersetzen

Befindet sich in einer Mietwohnung - unter anderem im Kinder­zimmer - ein Teppich­boden und muss dieser wegen starker Abnutzung ausgetauscht werden, so darf die Vermieterin unter Umständen auch gegen den Willen der Mieter statt dessen einen Laminat­boden verlegen lassen. So entschied das Amtsgericht Stuttgart in einem konkreten Fall (Akten­zeichen 34 C 3588/14). Auch ein Laminat­belag ermögliche „einen Gebrauch der Wohnung in gewohntem Umfang“. Die Ver­änderung der Mietsache sei nicht „wesentlich“ im Sinne des Gesetzes

Einbau von Kinderzimmern über Doppelgarage unzulässig

Raum für Kinder, so nötig er auch sein sollte, darf aus bau­recht­lichen Gründen nicht überall geschaffen werden. Ein Haus­besitzer plante einen Einbau von zwei Kinder­zimmern über einer grenznahen Doppel­garage. Die Räume wären mit dem Haupt­gebäude verbunden gewesen. Doch das Verwaltungs­gericht München vereitelte dieses Vorhaben. Das „Garagen­privileg“, das solche Ausbauten unter Umständen ermögliche, gelte nur für Räume, die der Garage funktionell zugeordnet seien, nicht aber für Wohnräume (Akten­zeichen 8 K 13.922).

BGH untersagt Tagesmuttertätigkeit in Privaträumen

Und wie sieht es aus, wenn jemand in seiner Wohnung gleich bis zu fünf fremden Kindern Platz bietet - schlicht deswegen, weil er diese tagsüber gegen Bezahlung von 7 bis 19 Uhr betreut? Über diesen Fall einer Tagesmutter musste der Bundes­gerichts­hof entscheiden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.07.2012, Az. V ZR 204/11). Sie erteilten der Tagesmutter eine Abfuhr. Zweck­bestimmung von Räumen als Wohnung sei es, der Lebens­mittel­punkt zu sein. Selbstverständlich auch mit eigenen Kindern oder deren Freunden, die sich zeitweise hier aufhielten. Eine Pflege- und Betreuungs­stelle für Kinder von Dritten zähle aber nicht dazu.

Werbungskostenabzug für Unterkunft eines Studenten

Wenn ein älteres „Kind“ noch zu Hause wohnt, aber an einer weiter entfernten Universität studiert, dann können die Ausgaben für die Unterkunft am Studienort und für die Fahrten dorthin unter Umständen als Werbungs­kosten geltend gemacht werden. Allerdings ist es nach Ansicht des Bundes­finanz­hofs entscheidend, dass der „Heimathafen“ bei den Eltern tatsächlich der Lebens­mittel­punkt bleibt und regelmäßig aufgesucht wird. Letztlich kommt es nach Überzeugung des BFH auf eine „Gesamt­würdigung aller Umstände des Einzelfalls“ an (Akten­zeichen VI R 78/10).

Vermieterrechte bei Eigenbedarfskündigung

Mit dem Kinder­zimmer ist es eines Tages nicht mehr getan. So war es bei einem 22-jährigen jungen Mann, der studieren und mit seinem Freund zusammen­ziehen wollte. Wegen des beengten Platzes im Kinder­zimmer gab es immer wieder Streit. Die Eltern kündigten ihren Mietern einer 125 Quadrat­meter großen Wohnung, um Platz für den Sohn und dessen Lebens­gefährten zu schaffen. Die Betroffenen akzeptierten die Kündigung nicht. Der Bundes­gerichts­hof stellte fest, dass es keine Richtwerte dafür gebe, ab welcher Wohnungs­größe man von einem weit überhöhten Wohnbedarf sprechen müsse und die Eigen­bedarfs­kündigung nicht gelten lassen könne. Den Eigentümern müsse hier ein Spielraum gelassen werden (Akten­zeichen VIII ZR 166/14).

Bunte Kinderzimmertapete muss bei Auszug nicht entfernt werden

Kinder wollen ein anderes Umfeld als Erwachsene haben. Deswegen werden Kinder­zimmer­wände oft etwas bunter und fantasiereicher gestaltet - zum Beispiel mit einer Sternchen­tapete. Dafür hatten sich Mieter in Frankfurt entschieden. Nach ihrem Auszug forderte der Eigentümer die Entfernung dieser Tapete. Das Landgericht Frankfurt war nicht dieser Meinung. Das Kinder­zimmer sei in einer üblichen Art dekoriert und entspreche dem durch­schnittlichen Geschmack. Die Sternchen­tapete müsse nicht entfernt werden (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.07.2007, Az. 2-11 S 125/06, 2/11 S 125/06).

Mietminderung wegen Schimmelpilzen und Kugelkäfern gerechtfertigt

Schimmel­pilz macht ein Kinder­zimmer quasi unbewohnbar, denn wer wollte seinen Nachwuchs schon weiter dort wohnen und schlafen lassen. Wenn zusätzlich auch noch eine große Zahl von Kugel­käfern in derselben Wohnung auftaucht, dann ist eine erhebliche Miet­minderung möglich. Das Amtsgericht Trier kam nach der Beweiswürdigung zu dem Ergebnis, dass das Leben in der Wohnung wegen der doppelten Belästigung äußerst unangenehm geworden sei und hielt eine 50prozentige Miet­minderung für angemessen (Amtsgericht Trier, Urteil vom 11.09.2008, Az. 8 C 53/08).

Quelle: LBS/DAWR/kg
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#2928

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d2928
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!