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Reiserecht und Schadensersatzrecht | 02.12.2019

Preis­minderung

Keine Reise­preis­minderung wegen zu vieler Pausen auf Mountain­bike-Tour

Reise wurde nicht als sportliches (Hoch­leistungs-)Programm angeboten

(Amtsgericht München, Urteil vom 28.10.2019, Az. 191 C 7612/19)

Nach einer Fahrrad­reise beklagen sich Teilnehmer über zu viele Pausen und die schlechte Kondition des Reise­leiters. Ärgerlich - aber gibt es auch Geld vom Veranstalter zurück?

Bei einer Mountain­bike-Reise recht­fertigt es keine Preis­minderung, wenn nach Ansicht von Teilnehmern zu viele Pausen eingelegt werden. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Amtsgericht München, Urteil vom 28.10.2019, Az. 191 C 7612/19).

Geklagt hatten ein Mountain­biker und zwei Begleiter, die bei einem Reise­veranstalter eine „Transalp Mountain Rad Tour“ von Grainau bei Garmisch zum Gardasee für 1258 Euro gebucht hatten.

Mountainbike-Reise mit diversen Mängeln

Ausgeschrieben war eine sportliche Radtour abseits der Pisten für Fortgeschrittene mit sehr guter Kondition. Die Teilnehmer werfen dem Veranstalter vor, dass statt der versprochenen 400 Kilometer nur 364 Kilometer zurück­gelegt worden seien, 100 Kilometer davon auf Asphalt.

Außerdem gab es nach Ansicht der drei Männer zu viele Pinkel­pausen auf der Tour. Der Führer der Radreise sei in zu schlechter Kondition gewesen und habe darüber hinaus Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger angepöbelt.

Teilnehmer fordern Preisminderung

Einer der Männer wollte von dem Veranstalter eine komplette Rück­zahlung des Preises, die beiden anderen eine Rück­erstattung in Höhe von 40 Prozent.

AG: Keine bestimmte Strecke zugesichert

Das Amtsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass in den Reise­unterlagen keine bestimmte Strecke zugesichert worden war. Aus der Reise­beschreibung gehe nicht hervor, „dass die Reise als ein sportliches (Hoch­leistungs-)Programm angeboten wurde, um den Teilnehmer einen bestimmten Trainings­erfolg zu versprechen“, heißt es in dem Urteil.

Unhöflichkeit des Guides stellt keinen Fehler der Reise dar

Auch Wartezeiten gehörten bei dieser Art von Reise zum gewöhnlichen Ablauf. Die Unhöflichkeit des Guides gegenüber anderen Teilnehmern stelle keinen Fehler der Reise dar.

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