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Mietrecht | 18.12.2013

Zigarettenrauch-Prozess: Berufung des gekündigten rauchenden Mieters vor dem Landgericht Düsseldorf erst im Januar 2014

Das Urteil des Düsseldorfer Amtsgerichts sorgte deutschlandweit für Aufsehen bei rauchenden Mietern. Der Düsseldorfer Rentner Friedhelm Adolfs soll seine Wohnung räumen, weil durch seinen Zigarettenrauch andere Mieter gestört wurden. Seine Berufung vor dem Landgericht Düsseldorf wird jetzt erst im Januar 2014 verhandelt.

Friedhelm Adolfs, der zweitprominenteste deutsche Raucher - nach Helmut Schmidt - wehrt sich gegen den fristlosen Rauswurf, der ihm im Alter von 75 Jahren durch das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf beschert worden ist.

Kein faires Verfahren?

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte den 75-jährigen Rentner verurteilt, die Wohnung zu räumen. Rechtsanwalt Lauppe-Assmann vertritt den Rentner in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Düsseldorf.

In dem angefochtenen Räumungsurteil wird die Zwangsräumung des 75-jährigen Sozialrentners von der Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 3.300,00 Euro abhängig gemacht. Adolfs Anwalt kritisiert diese Entscheidung des Richters. Sie sei nicht mit einem fairen Verfahren in Einklang zu bringen.

Immer pünktlich die Miete gezahlt

Nach Auffassung des Anwalts missachte das Urteil die Interessen eines alten Witwers an seiner bescheidenen Behausung aus Gründen, die in keinem Verhältnis dazu stehen.

Es gehe hier nicht um die Freiheit eines Rauchers, sondern um das Recht eines 75-jährigen Witwers, der stets pünktlich die Miete zahlt, darauf, seine äußerst bescheidene Wohnung zu behalten. „Mein Mandant befindet sich in einer Lage, in die jeder von uns in seinem Alter noch kommen kann!“, sagt Adolfs Rechtsanwalt.

Prozess geht im Januar weiter

Eigentlich sollte der Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf am 19.12. weitergehen. Jetzt wurde der Auftakt für die zweite Instanz aber auf den 30.01.2014 vertagt. Der zuständige Richter ist erkrankt.

Rauchen in der Rechtsprechung

Die Rechtsprechung ist derzeit sehr uneinheitlich. Das Amtsgericht Rathenow erlaubte in einer aktuellen Entscheidung das Rauchen auf dem Balkon. Ein Nachbar müsse den Rauch von 12 Zigaretten pro Tag hinnehmen. Dagegen sah das Landgericht Hamburg im Rauchen einen Mietminderungsgrund. Ein Mieter kann die Miete in Höhe von 5 % mindern, wenn wegen eines rauchenden Nachbarn Zigarettenrauch in seine Wohnung dringt.

Vertiefend: Darf man auf dem Balkon rauchen?

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