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Reiserecht und Verbraucherrecht | 02.02.2015

Preismasche

Viele Flugreiseportale tricksen bei Flugpreisen: Jedes 2. Flugportal fällt im Test durch

Reiner Calmund preist im Fernsehen Fluege.de an. In einem der Spots rheinelt der ehemalige Manager des Bundesligisten Bayer Leverkusen über das Online-Reisebüro und sagt z.B.: „Fluege.de findet den billigsten und schönsten Flug“. Ob das wirklich stimmt, wollte das Reisemagazin Clever reisen rauskriegen. Im Test waren auch neun weitere Reiseportale. Fünf Reiseportale fielen durch - also jedes zweite Portal.

Die Flugbuchung im Internet wird immer beliebter und Portale locken mit günstigen Preisen. Aber Vorsicht: Nicht alle Anbieter sind einen Klick wert. Bei dem Test des Reisemagazins Clever reisen fiel die Hälfte der Fluganbieter bei der Preisberechnung durch.

Reiseportale ringen um die besten Platzierungen in den Vergleichsportalen und „schönen“ daher die Preise auf

Das Reisemagazin stellte fest, dass wie von der EU-Verordnung (EG 1008/2008) verlangt, in vielen Fällen keine Endpreise beim Preisvergleich angezeigt wurden und während der Buchung weitere Kosten für Service und Bezahlgebühren aufgeschlagen wurden. “Durch diese Preismasche bekommen die Portale optisch bessere Platzierungen bei Preisvergleichen,” kritisiert Chefredakteur Jürgen Zupancic von Clever reisen!

Im Test wurde anhand von drei verschiedenen Flugbuchungen pro Portal die jeweilige Preisgestaltung geprüft. Dabei wurden teils Extra-Servicegebühren von 29,99 Euro pro Strecke ermittelt. Ein Hin- und Rückflug konnte dadurch schnell um rund 60,- Euro teurer werden.

Auch das viel beworbene Fluege.de fiel negativ auf

Nervend und kostentreibend seien auch die Einblendungen von Servicepaketen und Reiseversicherungen, die sich automatisch verlängern. Beim Service-Test der Hotlines konnten, bis auf zwei, die meisten Flugportale überzeugen. Gute Noten gab es von Clever reisen bei den Flugpreisen für die Anbieter Expedia, one-two-trip und Ebookers. Negativ fielen auf: airline-direct, bravofly, Flug.de, Fluege.de und Opodo.

Unter den durchgefallenen Seiten waren mit Fluege.de und Airline-Direct.de gleich zwei Webseiten, die zur Unister-Gruppe aus Leipzig gehören. Unister steht leider immer wieder in der Kritik von Verbraucherschützern.

Entscheidung des EuGH

Der EuGH entschied übrigens Mitte Januar, dass ein elektronisches Buchungssystem bei jedem Flug ab einem Flughafen der Europäischen Union von Anfang an den zu zahlenden Endpreis ausweisen muss (Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15.01.2015, Az. C-573/13). Im Fall ging es um das elektronische Buchungssystem von AirBerlin, so wie es im November 2008 gestaltet war.

Quelle: DAWR/Marktcontrol/pt
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