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Arbeitsrecht | 03.04.2025

Arbeitsrecht 2025

Was sich im Arbeitsrecht geändert hat und wie sich Beschäftigte und Unternehmen jetzt absichern können

Neue Entwicklungen im Arbeitsrecht, die Unternehmen und Arbeitnehmer kennen sollten

Die Digitalisierung macht auch im Arbeitsleben und im Arbeitsrecht nicht Halt. Lesen Sie hier, welche neuen Regelungen es gibt und was neu bei den Themen Überstunden, außertarifliche Vergütung und Leiharbeit ist.

Neue Vorgaben verändern das Arbeitsleben spürbar. Was lange als rechtliche Grauzone galt, wird nun verbindlich geregelt. Digitale Systeme ersetzen Zettelwirtschaft, Vergütungsmodelle stehen auf dem Prüfstand, und bisher übliche Verfahren verlieren ihre Gültigkeit. Wer nicht aufpasst, riskiert rechtliche Nachteile. Wie lässt sich Sicherheit in diesem Wandel schaffen?

Arbeitszeiterfassung: Was jetzt Pflicht ist

Arbeitszeiterfassung ist längst keine interne Angelegenheit mehr. Gesetzliche Vorgaben verlangen die lückenlose Dokumentation der täglichen Arbeitszeit – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Vertrauensarbeitszeit bleibt zwar möglich, setzt aber strukturierte Zeiterfassung voraus. Klassische Stundenzettel verlieren an Bedeutung. Digitale Lösungen wie Apps, Terminals oder Softwaremodule gewinnen an Relevanz und bieten praxisnahe Möglichkeiten zur Integration in bestehende Abläufe.

Fehlende oder fehlerhafte Aufzeichnungen können rechtliche Konsequenzen haben. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Arbeitsgerichte erkennen fehlerhafte Dokumentation als Beweisnachteil für Unternehmen an. Systeme zur Zeiterfassung sollten datenschutzkonform arbeiten und regelmäßig geprüft werden. Auch die Kanzlei für Arbeitsrecht in Nürtingen rät dazu, bestehende Strukturen an die aktuellen Anforderungen anzupassen.

Die Arbeitszeiterfassung ist ein häufiger Streitpunkt im Arbeitsrecht. (DAWR)

Transparenz ist nicht nur Pflicht, sondern auch Schutz. Beschäftigte können jederzeit eine Kopie ihrer erfassten Arbeitszeit anfordern, um Abweichungen früh zu erkennen. Klare Kommunikation im Betrieb über Arbeitszeitgrenzen, Pausenregelungen und Überstunden vermeidet Unsicherheiten. Frühzeitig auf verlässliche Systeme setzen bedeutet, späteren Auseinandersetzungen vorzubeugen – vor Gericht, bei Betriebsprüfungen oder in innerbetrieblichen Gesprächen.

Gleichbehandlung bei Überstunden: Neue Rechte für Teilzeitkräfte

Gleichbehandlung bei Überstunden zählt zu den stärksten Entwicklungen im aktuellen Arbeitsrecht. Tarifverträge, die Überstundenzuschläge erst ab der Arbeitszeit von Vollzeitkräften gewähren, stehen vor dem Aus. Neue Rechtsprechung bestätigt: Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Zuschläge ab der ersten zusätzlichen Arbeitsminute – vorausgesetzt, dies wird auch Vollzeitbeschäftigten gezahlt. Grundlage hierfür ist § 4 Abs. 1 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz), wonach Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Vollzeitkräfte.

Besonders im Pflegebereich, Einzelhandel oder in der Gastronomie wirkt sich diese Änderung spürbar aus. In diesen Branchen ist Mehrarbeit oft alltäglich, bisher jedoch unterschiedlich bewertet worden. Neue Vorgaben sorgen für gerechtere Vergütung und mehr Motivation unter den Beschäftigten. Unternehmen mit veralteten Regelungen riskieren finanzielle Nachforderungen oder Diskriminierungsklagen nach § 15 Abs. 2 AGG(Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), der Entschädigungen bei mittelbarer Benachteiligung vorsieht.

Bestehende Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen sollten geprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Interne Kommunikation schafft Klarheit und verhindert Missverständnisse. Überstundenrichtlinien, die nicht auf den individuellen Arbeitsvertrag abgestimmt sind, verlieren an Rechtswirksamkeit.

Elektronische Dokumente: Was jetzt digital geht – und was nicht

Digitale Arbeitsprozesse werden gesetzlich gestärkt. Zeugnisse dürfen künftig elektronisch übermittelt werden – allerdings nur mit qualifizierter elektronischer Signatur. Diese Anforderung ergibt sich aus § 109 Abs. 3 Gewerbeordnung sowie § 630 Satz 3 BGB. Beide Regelungen betonen die rechtssichere Form elektronischer Zeugnisse bei Einwilligung der empfangenden Person. Eine einfache PDF-Datei ohne Signatur genügt nicht.

Auch Arbeitsverträge, Elternzeitanträge oder Vereinbarungen zu Teilzeit während der Elternzeit können digital abgewickelt werden. In vielen Fällen ersetzt die Textform die bisher notwendige Schriftform. Nach § 16 Abs. 1 BEEG kann Elternzeit formloser beantragt werden, was Verwaltung vereinfacht und Fristen besser einhaltbar macht. Für Unternehmen entsteht dadurch die Möglichkeit, interne Dokumentenprozesse effizienter zu gestalten.

Digitale Ablagesysteme sollten nachvollziehbar strukturiert und datenschutzkonform betrieben werden. Versionskontrolle, sichere Aufbewahrung und Zugriffsprotokolle sichern Rechtssicherheit im Streitfall. Auch bei Kündigungen, Abmahnungen oder Arbeitszeitänderungen lohnt sich die Frage, welche Form gesetzlich zulässig oder empfohlen ist. Textform bedeutet nicht automatisch E-Mail, sondern verlangt dauerhafte Lesbarkeit und Zuordnung zum Absender. Eine technische Lösung sollte deshalb über grundlegende Archivierungsfunktionen verfügen. Klar definierte Zuständigkeiten im Unternehmen helfen dabei, Fristen einzuhalten und Dokumente korrekt auszustellen.

Außertarifliche Vergütung: Wann „mehr Gehalt“ wirklich zählt

Außertarifliche Vergütung unterliegt neuen Maßstäben. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 2024 (Az. 5 AZR 82/24) genügt bereits das geringfügige Überschreiten der höchsten tariflichen Entgeltgruppe, um als außertariflich eingestuft zu werden. Ein festgelegter Mindestabstand zum Tarifgehalt ist nicht erforderlich. Diese Einstufung kann zu deutlichen Unterschieden im Arbeitsverhältnis führen – etwa bei Kündigungsschutz, Arbeitszeit oder Sonderzahlungen.

In vielen Branchen wird die außertarifliche Vergütung genutzt, um Arbeitsbedingungen flexibler zu gestalten. Ohne klare interne Regelung besteht jedoch das Risiko, dass tariflich geschützte Rechte entfallen. Neue Arbeitsverträge oder geänderte Vergütungsstrukturen sollten deshalb schriftlich festhalten, unter welchen Voraussetzungen eine außertarifliche Einstufung erfolgt.

Klare Kommunikation über Inhalt und Folgen solcher Verträge reduziert Konfliktpotenzial. Auch interne Leitlinien zur Anwendung außertariflicher Modelle schaffen rechtliche Sicherheit. Besonders bei Funktionen mit hoher Verantwortung oder spezieller Expertise lohnt sich eine transparente Definition von Gehaltsbestandteilen, Prämien und Zusatzleistungen. Nur so bleibt außertarifliche Vergütung nachvollziehbar und rechtskonform.

Konzerninterne Leiharbeit: Privileg nur mit Substanz

Konzerninterne Leiharbeit bleibt zulässig, aber nur unter engen Voraussetzungen. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht: Das sogenannte Konzernprivileg greift nur, wenn eine tatsächliche Eingliederung in den entleihenden Betrieb nachweisbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 12.11.2024, Az. 9 AZR 13/24). Formale Zugehörigkeit allein genügt nicht. Entscheidungsbefugnisse, Weisungsrechte und Integration in den Betriebsablauf müssen klar erkennbar sein.

Organisatorische Verflechtungen begründen keine rechtssichere Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns. Wer im Alltag die Arbeitsleistung steuert, übernimmt auch die rechtliche Verantwortung. Verstöße können zur sogenannten „illegalen Arbeitnehmerüberlassung“ führen – mit gravierenden Folgen für beide Beteiligte. Möglich sind Haftungsansprüche, Rückforderungen von Sozialabgaben oder eine automatische Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher.

Klare Abgrenzung von Zuständigkeiten, schriftlich dokumentierte Einsatzbedingungen und ein nachvollziehbares Organigramm sind unverzichtbar. Verträge zwischen den Konzerngesellschaften sollten rechtlich geprüft und auf den aktuellen Stand gebracht werden. Beschäftigte müssen wissen, wer als Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinne handelt – insbesondere bei Urlaub, Krankheit oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

Rechtssicherheit entsteht durch Substanz. Konzerninterne Leiharbeit kann betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, erfordert jedoch sorgfältige Planung. Wer das Konzernprivileg nutzt, muss auch organisatorisch zeigen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Nur echte Strukturen schaffen die notwendige Rechtsgrundlage.

Quelle: DAWR(om/pt)
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