wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Strafrecht und Tierrecht | 05.02.2015

Misshandlung

Dackel flog nach Fußtritt durch die Luft: Tierquäler muss hohe Geldstrafe zahlen

(Amtsgericht Frankfurt am Main, Az. 942 Ds 8910 Js 239317/14)

Einen Dackel mit dem Fuß derart fest zu treten, dass dieser einen halben Meter durch die Luft fliegt, ist nicht erlaubt und stellt eine Tierquälerei dar. Diese kostet einem Mann jetzt 1.200 Euro Geldstrafe, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein 57 Jahre alter Gartenbesitzer fürchterlich über einen Dackel geärgert. Dieser hatte doch tatsächlich vor der Gartentür des Mannes ein größeres Geschäft abgelegt. Der Hundekot brachte den Gärtner in Rage. Aus Wut wegen der Hinterlassenschaft vor der Gartenpforte soll der Mann dem kleinen Tier einen heftigen Fußtritt versetzt haben, der den Hund einen halben Meter durch die Luft katapultierte.

Dackel schwer verletzt

Die Hundebesitzerin suchte nach diesem Vorfall eine Tierärztin auf. Der Hund hatte den Fußtritt und den späteren Aufprall zwar überlebt, die Tierärztin stellte aber ernsthafte Prellungen und Hämatome bei dem betagten 13-jährigen Dackel fest.

Tierquälerei

Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann daher wegen Tierquälerei an. Zu der am 26. Januar 2015 stattgefundenen Verhandlung vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main erschien der Angeklagte nicht. Staatsanwaltschaft und Gericht einigten sich darauf, gegen den Mann einen Strafbefehl in Abwesenheit zu erlassen. Dieser sieht eine Geldstrafe von 1.200 Euro (60 Tagessätze zu 20,- Euro) vor. Der Gartenbesitzer kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az. 942 Ds 8910 Js 239317/14).

Quelle: DAWR/pt

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.6 (max. 5)  -  34 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#489

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d489
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!