Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein 57 Jahre alter Gartenbesitzer fürchterlich über einen Dackel geärgert. Dieser hatte doch tatsächlich vor der Gartentür des Mannes ein größeres Geschäft abgelegt. Der Hundekot brachte den Gärtner in Rage. Aus Wut wegen der Hinterlassenschaft vor der Gartenpforte soll der Mann dem kleinen Tier einen heftigen Fußtritt versetzt haben, der den Hund einen halben Meter durch die Luft katapultierte.
Dackel schwer verletzt
Die Hundebesitzerin suchte nach diesem Vorfall eine Tierärztin auf. Der Hund hatte den Fußtritt und den späteren Aufprall zwar überlebt, die Tierärztin stellte aber ernsthafte Prellungen und Hämatome bei dem betagten 13-jährigen Dackel fest.
Tierquälerei
Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann daher wegen Tierquälerei an. Zu der am 26. Januar 2015 stattgefundenen Verhandlung vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main erschien der Angeklagte nicht. Staatsanwaltschaft und Gericht einigten sich darauf, gegen den Mann einen Strafbefehl in Abwesenheit zu erlassen. Dieser sieht eine Geldstrafe von 1.200 Euro (60 Tagessätze zu 20,- Euro) vor. Der Gartenbesitzer kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az. 942 Ds 8910 Js 239317/14).