wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Fluggastrecht und Reiserecht | 11.10.2016

Anwalt für Flug­gast­rechte

Anwalts­liste für Entschädigung bei Flug­verspätung oder Flugannullierung: Welcher Anwalt hilft mir, mein Recht auf Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft durch­zusetzen?

Rechtsanwalt berät zu Entschädigungs­ansprüchen gegenüber Fluggesellschaft bei Flug­verspätung oder Flugausfall

Ihr Flug hatte Verspätung oder ist ganz ausgefallen? Dann haben sie gemäß EU-Recht Anspruch auf eine Ausgleichs­zahlung von 250 Euro bis 600 Euro gegen die Airline. Die Zahlung dieser Entschädigung­sansprüche verweigern Fluggesellschaften trotz klarer Rechtslage in vielen Fällen. Mit einem Rechtsanwalt für Flug­gast­rechte lassen sich die Ihnen zustehenden Zahlungen auch gegen den Widerstand der Airline durchsetzen. Wir haben hier weiter unten auf der Seite eine Liste mit Rechtsanwälten zusammengestellt, an die sich Fluggäste wenden können, wenn sie Entschädigungen gegen eine Fluggesellschaft geltend machen wollen.

Werbung

Mit ihrer in vielen Fällen praktizierten Verweigerungs­haltung, die ihnen obliegenden Pflichten aus der EU-Verordnung über Flug­gast­rechte (Nr. 261/2004) umzusetzen, setzen die Fluggesellschaften darauf, dass ein Großteil der betroffenen Kunden schon nicht die Mühe rechtlicher Schritte auf sich nehmen werde. Insbesondere vor einer Klage, die bei nicht erfolgender freiwilliger Zahlung erhoben werden müsste, schrecken viele Menschen zurück.

Finden Sie hier weiter unten auf der Seite eine Liste mit Rechtsanwälten, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Entschädigungen gegen eine Fluggesellschaft geltend machen wollen.

Klare Beweislage in Fluggastrechteverfahren

Dabei lassen sich die Entschädigung­sansprüche der Passagiere bei Flug­verspätung oder Flugausfall mit dem versierten Rechtsanwalt für Flug­gast­rechte vergleichsweise unkompliziert gerichtlich durchsetzen. Denn die Beweislage – also der in vielen anderen Gerichts­verfahren unwägbarste Teil des Prozesses – ist bei der Geltend­machung von Flug­gast­rechten wegen einer Flug­verspätung recht klar. Die konkreten Flugdaten sowie die Abweichung vom vorgesehenen Flugplan sind sehr präzise nachweisbar. Gleiches gilt für das Vorliegen des Beförderungs­vertrags.

Fluggesellschaft haftet in der Regel für Verspätung

Bei Ansprüchen gemäß der EU-Flug­gast­rechte­verordnung spielt es zunächst keine Rolle, weshalb es zu der Flug­verspätung gekommen ist. Unabhängig davon, ob es sich um eine Annullierung, Stornierung, Über­buchung oder Verspätung des Flugs handelt, und unabhängig von der Ursache dafür, stehen dem Passagier die Entschädigung­srechte in der Regel zu.

Entlastung der Fluggesellschaft nur bei „außergewöhnlichen Umständen“

Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Flug­verspätung durch „außergewöhnliche Umstände“ verursacht wurde. Dies können z.B. ein Streik der Airline-Mitarbeiter sein oder schlechte Wetter­bedingungen, die den Abflug verzögern.

Dieses Merkmal der „außerordentlichen Umstände“ ist allerdings restriktiv auszulegen. Technische Defekte sind beispiels­weise in der Regel nicht davon umfasst. Der Fluggesellschaft obliegt diesbezüglich die volle Beweislast, so dass sich Passagiere nicht mit standardmäßig verwendeten, inhaltlich dürftigen Floskeln abspeisen lassen brauchen.

Werbung

Abflug oder Ankunft in Europäischer Union?

Die EU-Flug­gast­rechte­verordnung ist anwendbar, wenn Abflug oder Ankunft einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft im Gebiet der EU erfolgt sowie bei Nicht-EU-Airlines, wenn der Abflug von einem Flughaften in der EU erfolgt.

Ausgleichsanspruch gestaffelt nach Flugdistanz

Anspruch auf Ausgleichs­zahlungen können ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Ankunfts­flughafen entstehen. Die Höhe der Entschädigung liegt bei 250 Euro bis zu 600 Euro pro Passagier – gestaffelt nach Flugdistanz (250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km sowie 600 Euro bei einem Flug zu einem Ziel­flughafen außerhalb der EU ab einer Entfernung von 3.500 km).

Rechtsanwalt für Fluggastrechte

Ein Rechtsanwalt für Flug­gast­rechte kann Sie im Fall einer Flug­verspätung zu Ihren Flug­gast­rechten beraten und klären, ob und in welcher Höhe Ihnen Ausgleichs­zahlungen gegen die Fluggesellschaft zustehen. Diese Ansprüche kann er für sie durchsetzen – außer­gerichtlich in direkter Korrespondenz mit der Fluggesellschaft sowie mittels Erhebung einer Klage vor dem zuständigen Amtsgericht.

Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskanzleien

An diese Rechts­anwälte und Rechts­anwalts­kanzleien können Sie sich wenden, wenn Ihr Flug eine große Verspätung hatte oder annuliert wurde und Sie eine Entschädigung durchsetzen möchten.

Anwälte aus Hessen
Anwälte aus Sachsen-Anhalt
Anwälte aus Berlin
Anwälte aus Hamburg
Anwälte aus Nordrhein-Westfalen
Anwälte aus Baden-Württemberg
Anwälte aus Niedersachsen
Anwälte aus Bayern

Die Liste der hier genannten Rechts­anwälte und Rechts­anwalts­kanzleien ist als Empfehlung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt viele weitere Rechts­anwälte und Rechts­anwalts­kanzleien, an die Sie sich wenden können, wenn Ihr Flug Verspätung hatte oder annulliert wurde und Sie eine Entschädigung durchsetzen möchten.

Mehr Infos für vom VW-Abgasbetrug geschädigte Autokäufer und Aktionäre

Werbung

Quelle: DAWR/we
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#1573

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d1573
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!