In dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft, das dem Deutschen Anwaltsregister (DAWR) in Kopie vorliegt, verweist die Anwaltskooperation darauf, dass die BOSCH GmbH maßgeblicher Zulieferer von Abschaltvorrichtung und/oder entsprechender Software war - beliefert wurde die Volkswagen AG und andere Hersteller.
Einer der Rechtsanwälte, der an der Anwaltskooperation beteiligt ist, ist Rechtsanwalt Rechtsanwalt Michael Winter. Er ist DAWR-Mitglied und veröffentlicht hier im DAWR Texte zum Thema VW-Abgasskandal.
Kunden hatten keine Kenntnis von Manipulation
Da bei Herstellern und Zulieferern die Manipulation der Fahrzeuge bekannt gewesen sei, seien die Fahrzeuge „nicht zulassungsgemäß, mithin unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten geführt worden“, wovon die Kunden jedoch keine Kenntnis gehabt hätten, heißt es in der Strafanzeige.
Manipulation kann langfristig Körperverletzung bewirken
Zudem diene die Abgasvorschrift dem Schutze der Umwelt und solle der Luftverunreinigung entgegenwirken, somit sei die vorgenommene Manipulation geeignet, gesundheitliche Schäden hevorzurufen, die langfristig eine Körperverletzung bewirken könne.
Anwaltskooperation fordert Einleitung eines Strafverfahrens
Die Anwaltskooperation bat daher im Ergebnis bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart um Einleitung eines Strafverfahrens gegen „den Geschäftsführer der BOSCH GmbH Volkmar Denner, sonstige verantwortliche Mitarbeiter und sonstig verantwortliche Dritte wegen des Verdachts der Mittäterschaft oder der Beihilfe zur Luftverunreinigung nach § 325 StGB in mittelbarer Täterschaft, der Körperverletzung nach § 223 StGB und des Betruges nach § 263 StGB“