wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Bankrecht | 11.09.2013

Wann darf die Bank ein Firmenkonto kündigen?

Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht

Nicht nur Privatleute benötigen ein Girokonto für die Abwicklung ihrer Geldgeschäfte, sondern auch Unternehmen. Wenn die Bank das Konto kündigt, zieht dies für den betroffenen Betrieb einen großen Aufwand und unter Umständen sogar existenzielle Probleme nach sich. In unterschiedlichen Instanzen mussten sich die Gerichte mit der Frage befassen, wann eine Kontokündigung durch die Bank rechtens ist.

Ein Fall, der im Januar vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wurde, betraf einen als GmbH firmierenden Buchhändler, dem die kontoführende Privatbank die Kündigung zugestellt hatte. Das Geldinstitut begründete die Kündigung mit „grundsätzlichen Erwägungen“. Dass der Buchhändler rechtsgerichtetes Schriftgut im Sortiment führte, war weder bei der Kündigung noch im Gerichtsprozess von Belang. Zwar verwies der BGH den Fall an das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen zurück, weil die Vertretungsbefugnis bei der Kündigung nicht zweifelsfrei geklärt war. Dennoch war der Tenor aus Karlsruhe eindeutig: Eine privatwirtschaftliche Bank sei nicht wie die Sparkassen dem Gemeinwohl verpflichtet und könne daher einen Girokontovertrag auch ohne ausführliche Begründung ordnungsgemäß innerhalb der vereinbarten Frist kündigen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.01.2013, Az. XI ZR 22/12).

Kontokündigung von Parteikonten der NPD möglich?

Dagegen scheiterten Sparkassen schon mehrfach mit dem Ansinnen, Parteikonten der rechtsextremen NPD zu kündigen. Hier sahen die Richter die Institute regelmäßig direkt dem Grundgesetz verpflichtet, das die Gleichbehandlung der Kunden verlangt. Auch die BGH-Richter deuteten an, dass der Fall des Buchhändlers anders gelagert sein könnte, wenn es sich beim kontoführenden Geldinstitut um eine Sparkasse gehandelt hätte. Diese Institute sind zwar nicht unmittelbar verpflichtet, Geschäftskonten für die Unternehmen in ihrer Region zu führen. Doch die Sparkassengesetze der Länder enthalten explizit die Förderung der regionalen Wirtschaft als Geschäftszweck. Daraus lässt sich ableiten, dass eine Sparkasse nur bei triftigem Grund ein Geschäftskonto kündigen darf.

Kontokündigung bei betrügerischen Geschäften

Ein solcher Grund kann vorliegen, wenn das kontoführende Unternehmen betrügerische Geschäfte macht. Das bekam eine in München ansässige Anwältin zu spüren, die in unlauterer Weise massenhaft Abmahnungen an Internetnutzer verschickt hatte. Die Sparkasse sah darin den Tatbestand des Betrugs erfüllt und konnte die Kontenkündigung vor dem Landgericht München durchsetzen (Landgericht München I, Urteil vom 12.05.2009, Az. 28 O 398/09).

Kontokündigung darf nicht zur Unzeit erfolgen

Unabhängig davon, ob es sich beim kontoführenden Institut um eine Sparkasse oder eine privatwirtschaftliche Bank handelt, darf die Kündigung nicht zur Unzeit erfolgen. Dies wäre der Fall, wenn der gekündigte Kunde keine neue Bank findet und dann keine Geldgeschäfte mehr abwickeln könnte. So verhängte das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen eine Bank, die einem Unternehmen gekündigt hatte, das Dienstleistungen für iranische Reedereien erbrachte und damit dem Iran-Embargo unterlag. Die Vertreter des Unternehmens konnten glaubhaft darlegen, dass sie bei mehr als 100 Banken in Deutschland und Europa Kontoeröffnungsanträge gestellt und dennoch keine neue Bankverbindung erhalten hatten. Daher müsse die Bank das Konto so lange weiterführen, bis der Kunde eine neue Bank gefunden habe, urteilten die Hamburger Richter (Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 30.05.2012, Az. 13 W 17/12).

ra-online/Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht (pm/pt)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#396

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d396
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!