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Internetrecht und Urheberrecht | 29.02.2012

Abmahnung von Sasse und Partner Rechtsanwälte - The Walking Dead Staffel - WVG Medien GmbH

Abmahnung wegen File-Sharing der Serie The Walking Dead

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Die Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnen wegen unerlaubten File-Sharing der Serie „The Walking Dead“ ab. Rechteinhaber ist die WVG Medien GmbH, Neumühlen, 17, 22763 Hamburg. Der Abmahnung ist eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung beigefügt.

Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH warnt vor einer voreiligen Unterzeichnung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und rät anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht ausschließen können, dass der angebliche Rechtsverstoß über Ihren Internetzugang erfolgt sein kann.

Vorsicht vor dem Fortsetzungszusammenhang

Die von den Rechtsanwälten Sasse & Partner vorgefertigte Unterlassungserklärung sieht nämlich vor, dass zukünftig in jedem Fall, wenn Ihrer IP-Adresse eine Rechtsverletzung des Verletzten zugeordnet wird, eine Vertragsstrafe von 5.001,- Euro fällig wird - und das in Zukunft jedes Mal. Sollten Ihrer IP-Adresse also in Zukunft drei weitere File-Sharings zugeordnet werden, müssen Sie fürchten 15.003,- Euro Vertragsstrafe zahlen zu müssen, obwohl schon die Zuordnung von IP-Adressen in der Praxis keineswegs immer fehlerfrei vorgenommen wird.

Pauschal 800,- Euro zahlen?

Bei Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich ferner pauschal 800,- Euro Schadenersatz zu zahlen. Sicherlich kann im Nachweisfall ein Schadenersatz erheblich höher ausfallen. Dazu muss aber nicht nur der Schaden, sondern auch eine Rechtsverletzung eben auch nachgewiesen werden.

Wie soll ich mich bei einer Abmahnung verhalten?

Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät in allen Fällen, in denen Sie eine Abmahnung erhalten (egal von welcher Rechtsanwaltskanzlei und egal, ob wegen des File-Sharing eines Films oder Musiktitels) dringend einen Anwalt aufzusuchen.

Frist einhalten

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird eine Frist genannt. Innerhalb dieser Frist muss unbedingt geantwortet werden. „Das Schlimmste, was man tun sollte, ist nichts zu tun.“ Abmahnungen sind immer äußerst ernst zu nehmen, auch wenn Sie das vorgeworfene Vergehen nicht begangen haben.

Vorsicht - Nicht selbstständig an der Unterlassungserklärung herumdoktern!

Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät auch davon ab, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen selbst abzuändern. Dabei können viele Fehler passieren, die am Ende die Angelegenheit nur teurer machen.

Bei Fragen zum Thema File-Sharing steht Ihnen die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gern zur Seite und gibt Ihnen gern zunächst eine unverbindliche, kostenlose Erstauskunft oder vertritt Sie außergerichtlich für ein pauschales Honorar von 280,- Euro.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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