Selbst wenn Sie nicht ausschließen können, dass der angebliche Rechtsverstoß über Ihren Internetzugang erfolgt sein kann, warnt die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor einer überstürzten Unterzeichnung von massenhaft versandten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen und rät zur Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe im jeweiligen Einzelfall.
Sollten Sie pauschal 800,- Euro zahlen?
In vielen Schreiben werden weder die verletzten Rechte, noch der entstandene Schaden nachgewiesen. Ob eine Zahlung von 800,- Euro pauschalisierten Schadenersatz empfehlenswert ist oder nicht, hängt von jedem Einzelfall ab und sollte anwaltlich überprüft werden. Denn falls Schaden und Rechtsverletzung tatsächlich gerichtsfest nachgewiesen werden können, kann der Schadenersatz natürlich auch höher ausfallen, als 800,- Euro.
Vorsicht vor unkalkulierbaren Risiken in der Zukunft!
Das eigentliche Problem der von den Rechtsanwälten Sasse & Partner vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kann in dem für Sie unüberschaubaren Risiko liegen, wenn Sie sich „unbedingt und unwiderruflich“ verpflichten, künftig in jedem Fall, in dem Ihrer IP-Adresse eine Rechtsverletzung zugeordnet werden kann, eine Vertragsstrafe zu bezahlen, die in das Ermessen des entscheidenden Gerichts gestellt wird. Die Zuordnung von IP-Adressen wird in der Praxis keineswegs immer fehlerfrei vorgenommen.
Was soll ich nach der Abmahnung tun?
Wichtig ist, dass Sie etwas tun. Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät, jede Abmahnung (egal von wem und egal ob wegen des oben genannten File-Sharing oder einer anderen Rechtsverletzung) ernst zu nehmen und dringend einen Anwalt aufzusuchen, egal ob Sie die erhobenen Vorwürfe nachvollziehen können oder nicht.
Immer die Frist einhalten!
Sie sollten immer innerhalb der von den Rechtsanwälten Sasse & Partner gesetzten Frist antworten, entweder selbst, oder durch einen Rechtsanwalt. Denn anderenfalls riskieren Sie erhebliche Kosten und rechtliche Risiken, da im schlimmsten Fall ohne mündliche Gerichtsverhandlung sogar eine einstweilige Verfügung gegen Sie erlassen werden kann.
Vorsicht vor Selbsthilfe!
Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät davon ab, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen selbst abzuändern, weil dabei leicht Fehler passieren, die die Sache für Sie erheblich verteuern können.
Bei Fragen zum Thema File-Sharing steht Ihnen die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gern zur Seite und gibt Ihnen gern zunächst eine unverbindliche, kostenlose Erstauskunft oder vertritt Sie außergerichtlich für ein pauschales Honorar von 280,- Euro.