Fehlerhafte Darlehensverträge machen Widerruf möglich
In der Zeit vom 1. November 2002 bis Juni 2010 haben die Banken bei Verbraucherdarlehen in der erforderlichen Belehrung über das den Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht viele Fehler gemacht. Die eigentlich nur zwei Wochen betragende Widerrufsfrist hat dadurch bis heute nicht laufen begonnen. Aber auch später abgeschlossene Verträge beinhalten gelegentlich noch Fehler. Sehr viele Darlehensnehmer können ihren Vertrag somit auch heute noch widerrufen. Den Banken gefällt dies natürlich gar nicht. Insgesamt geht es um viele, sehr viele Millionen. Den Banken ist es mit intensiver Lobbyarbeit denn auch gelungen, auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen und für ein Ende dieses „ewigen Widerrufsrechts“ für Altverträge zum 21. Juni 2016 zu sorgen.
Banken berufen sich auf Verwirkung des Widerrufsrechts
Auch in bereits laufenden Auseinandersetzungen mit Darlehensnehmern, die ihre Verträge widerrufen haben, geben sich die Banken kämpferisch. Die Ausübung des Widerrufsrechts lange Zeit nach Vertragsabschluss zu dem Zweck, sich aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus aus alten Verträgen zu lösen, sei rechtsmissbräuchlich. Bei bereits vollständig zurückgeführten oder vorzeitig abgelösten Verträgen wird immer wieder ins Feld geführt, das Widerrufsrecht sei verwirkt. Hiervon sollten sich Darlehensnehmer jedoch nicht beirren lassen. Weiterhin lehnt die ganz überwiegende Zahl der Gerichte eine Verwirkung oder eine Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs ab und spricht den Darlehensnehmern die geltend gemachten Ansprüche zu.
Banken verhinderten bisher Grundsatzentscheidung des BGH
Von großem Nutzen wäre in dieser Situation eine Entscheidung des zuständigen XI.Senats des Bundesgerichtshofs. Bereits zum wiederholten Mal war zuletzt am 24. Mai 2016 ein Verhandlungstermin angesetzt, welcher durch eine in letzter Minute erfolgte Einigung der Parteien jedoch ausfiel. Es hat den Anschein, als versuchten die Banken mit allen Mitteln, ein verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs vor der am 21.Juni 2016 ablaufenden Frist zu verhindern. So wird wahrscheinlich auch die für den 31. Mai 2016 angesetzte Verhandlung im Verfahren XI ZR 511/15, die wohl letzte Gelegenheit zur Entscheidung der Frage Rechtsmissbrauch und Verwirkung vor dem 21. Juni 2016, wieder in letzter Minute verhindert werden. In diesem Rechtsstreit geht es zwar nicht um eine Immobilienfinanzierung, sondern um den finanzierten Erwerb einer Fondsbeteiligung. Auch hier ist die Frage der Verwirkung oder der Rechtsmissbräuchlichkeit des erklärten Widerrufs aber streitentscheidend.
Betroffene Bankkunden sollten schnell handeln und sich anwaltlich beraten lassen
Treten Sie also den Banken entgegen und lassen Sie sich von der Lobbyarbeit der Banken und vereinzelten Gerichtsentscheidungen nicht beirren. Eine Beratung zur Frage eines Widerrufs der von Ihnen abgeschlossenen Darlehensverträge kann Ihnen die Möglichkeit auf eine Ersparnis von vielen tausend Euro aufzeigen. Wir prüfen Ihre Widerrufsbelehrung(en) kostenlos auf Fehler und zeigen Ihnen auf, wie Sie durch einen Widerruf gegebenenfalls viele tausend Euro einsparen können.
Also zögern Sie nicht:
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Die Uhr tickt. Nur noch bis 21. Juni 2016 besteht diese einmalige Chance.