wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 15.05.2018

Immobiliar­darlehens­vertrag

Auch Nachbelehrung fehlerhaft: Haspa zur Rück­abwicklung eines Darlehens­vertrags vom 12.08.2010 verurteilt

Auch nachträglich übersandte „Ergänzende Informationen„ enthalten keine hinreichende Informationen über zuständige Aufsichts­behörde

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 23. April 2018 - 318 O 341/17 - die Hamburger Sparkasse AG zur Rück­abwicklung eines Immobiliar­darlehens­vertrages vom 06./12. August 2010 über 175.000 Euro verurteilt.

Das Landgericht Hamburg kommt zu dem Ergebnis, dass die Darlehens­nehmer den Darlehens­vertrag wirksam widerrufen hätten. Die Wider­rufs­frist habe bei Ausübung des Widerrufs­rechts noch nicht zu laufen begonnen. Die Haspa habe den Klägern die für sie zuständige Aufsichts­behörde nicht mitgeteilt, erst recht nicht in der vorgeschriebenen Form bei Vertrags­schluss.

Auch „Ergänzende Informationen zu Darlehen“ fehlerhaft

Damit folgt das Landgericht Hamburg der höchst­richter­lichen Rechtsprechung, dass die Parteien entbehrliche Vertrags­angaben zur zusätzlichen Voraussetzung für das Anlaufen der Wider­rufs­frist gemacht haben. Auch die den Klägern nachträglich übersandten „Er­gänzenden Informationen zu Darlehen ...“, die kommentar­los mit der Jahres­abrechnung 2016 des Darlehens versandt worden sind, informierten nicht hinreichend über die zuständige Aufsichts­behörde.

Auch Nachbelehrung der Haspa unwirksam

„Das Besondere an dem aktuellen Urteil des Land­gerichts ist, dass das Gericht auch die versuchte Nachbelehrung der Haspa als nicht ausreichend angesehen hat“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechts­anwälte, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat. „Die Haspa hatte sich vorgerichtlich darauf berufen, durch die kommentar­lose Mitteilung der für sie zuständigen Aufsichts­behörde in dem Jahreskonto­auszug für das Jahr 2016 eine wirksame Nachbelehrung erteilt zu haben. Da sich das für die Haspa zuständige Landgericht Hamburg klar und überzeugend positioniert hat, ist nun der Weg frei für alle betroffenen Kunden der Haspa“, so Fachanwalt Peter Hahn.

Hahn Rechtsanwälte bietet kostenfreie Erstprüfung an

„Betroffene Verbraucher sollten ihre Chance zur Rück­abwicklung ihres nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobilien­darlehens­vertrags mit der örtliche Sparkasse, der ING-DiBa AG, der DKB oder einiger Volksbanken wegen der noch niedrigen Bauzinsen noch nutzen“, rät Rechtsanwalt Peter Hahn. Das gelte insbesondere für Kunden der Haspa. „Hahn Rechts­anwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern, die ihren neueren, nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Darlehens­vertrag widerrufen wollen, weiterhin kostenfrei eine Erst­prüfung ihrer Vertrags­unterlagen auf Widerruf­barkeit an.

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#5394

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d5394
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!