An die Daten gelangen die Betrüger über Schadsoftware, die über falsche Online-Shops, Phishing-Mails oder Trojaner auf die Computer der Betroffenen gelangt. Dort greift die Software Geburtsdaten, Nummern von Pass oder Personalausweis, Adressen, Kreditkartennummern und andere wichtige Daten ab. Daraufhin werden mit den erbeuteten Daten Online-Shops eingerichtet, über die Fälschungen von Markenprodukten angeboten werden. Sonnenbrillen, Schuhe, Taschen insbesondere von großen Anbietern wie Adidas oder Nike erfreuen sich dabei besonderer Beliebtheit.
Inhaber der geklauten Identitäten haften bei Kenntnis
Dass ihre Daten für solche illegalen Aktivitäten missbraucht werden, kann gravierende Folgen für die betroffenen Namensinhaber haben. Sie laufen Gefahr, dass sich die beeinträchtigten Markenhersteller mit Schadenersatzforderungen in beträchtlicher Höhe an sie wenden – genauso wie etwaige Betrugsopfer dieser Online-Shops. Zum echten Problem kann das insbesondere dann werden, wenn der Namensrechtsinhaber Kenntnis von dem unter seinem Namen geführten Shop erlangt. Dann haftet er, wenn er untätig bleibt, möglicherweise für die über den Onlineshop begangenen Rechtsverletzungen.
Bei Kenntnis Strafanzeige erstatten
Wer Kenntnis von einem solchen Missbrauch seiner Daten erlangt, sollte deshalb umgehend tätig werden und Strafanzeige erstatten sowie zivilrechtliche Maßnahmen ergreifen. Es sollte möglichst alles daran gesetzt werden, dass die Seite aus dem Netz genommen wird oder zumindest die Auffindbarkeit erschwert wird, wobei z.B. Meldungen an den zuständigen Provider, die Registrierungsstelle der jeweiligen Top-Level-Domain sowie die großen Suchmaschinen – allen voran Google – in Betracht kommen. Es darf unter keinen Umständen der Eindruck der Duldung des Online-Shops durch den wahren Namensinhaber entstehen.
Schadenersatzforderungen und Strafanzeigen gegen wahre Namensinhaber
Besonders ärgerlich: Betroffene Nutzer wissen in der Regel nicht, ob und in welchem Maße bereits rechtliche Maßnahmen gegen sie als vermeintliche Straftäter in die Wege geleitet wurden. Insbesondere in den USA wird konsequent gegen Betreiber solcher Shops für Produktfälschungen vorgegangen. Die Markenrechtsinhaber erheben durchaus Forderungen in Millionenhöhe und stellen Strafanzeige bei den amerikanischen Behörden. Im Fall eines Haftbefehls wird der Beschuldigte nicht unbedingt informiert, so dass der nächste USA-Besuch dann im amerikanischen Gefängnis endet, in dem die Sache dann aufgeklärt werden darf.