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IT-Recht | 16.10.2015

Identitätsklau

Betrüger betreiben Online-Shops mit geklauten Daten von Internetnutzern aus Deutschland

Inhaber der geklauten Identitäten haften unter Umständen für Internetbetrug

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Laut NDR Info gibt es derzeit eine massive Betrugswelle unter Einsatz von geklauten Daten deutscher Internetnutzer. Den Recherchen zufolge sind 250 Nutzer aus Deutschland und Europa von dem Identitätsdiebstahl betroffen. Mit den geklauten Daten betreiben Betrüger Online-Shops, über die sie gefälschte Produkte anbieten - mit möglicherweise gravierenden Folgen für die betroffenen Namensinhaber.

An die Daten gelangen die Betrüger über Schadsoftware, die über falsche Online-Shops, Phishing-Mails oder Trojaner auf die Computer der Betroffenen gelangt. Dort greift die Software Geburtsdaten, Nummern von Pass oder Personalausweis, Adressen, Kreditkartennummern und andere wichtige Daten ab. Daraufhin werden mit den erbeuteten Daten Online-Shops eingerichtet, über die Fälschungen von Markenprodukten angeboten werden. Sonnenbrillen, Schuhe, Taschen insbesondere von großen Anbietern wie Adidas oder Nike erfreuen sich dabei besonderer Beliebtheit.

Inhaber der geklauten Identitäten haften bei Kenntnis

Dass ihre Daten für solche illegalen Aktivitäten missbraucht werden, kann gravierende Folgen für die betroffenen Namensinhaber haben. Sie laufen Gefahr, dass sich die beeinträchtigten Markenhersteller mit Schadenersatzforderungen in beträchtlicher Höhe an sie wenden – genauso wie etwaige Betrugsopfer dieser Online-Shops. Zum echten Problem kann das insbesondere dann werden, wenn der Namensrechtsinhaber Kenntnis von dem unter seinem Namen geführten Shop erlangt. Dann haftet er, wenn er untätig bleibt, möglicherweise für die über den Onlineshop begangenen Rechtsverletzungen.

Bei Kenntnis Strafanzeige erstatten

Wer Kenntnis von einem solchen Missbrauch seiner Daten erlangt, sollte deshalb umgehend tätig werden und Strafanzeige erstatten sowie zivilrechtliche Maßnahmen ergreifen. Es sollte möglichst alles daran gesetzt werden, dass die Seite aus dem Netz genommen wird oder zumindest die Auffindbarkeit erschwert wird, wobei z.B. Meldungen an den zuständigen Provider, die Registrierungsstelle der jeweiligen Top-Level-Domain sowie die großen Suchmaschinen – allen voran Google – in Betracht kommen. Es darf unter keinen Umständen der Eindruck der Duldung des Online-Shops durch den wahren Namensinhaber entstehen.

Schadenersatzforderungen und Strafanzeigen gegen wahre Namensinhaber

Besonders ärgerlich: Betroffene Nutzer wissen in der Regel nicht, ob und in welchem Maße bereits rechtliche Maßnahmen gegen sie als vermeintliche Straftäter in die Wege geleitet wurden. Insbesondere in den USA wird konsequent gegen Betreiber solcher Shops für Produktfälschungen vorgegangen. Die Markenrechtsinhaber erheben durchaus Forderungen in Millionenhöhe und stellen Strafanzeige bei den amerikanischen Behörden. Im Fall eines Haftbefehls wird der Beschuldigte nicht unbedingt informiert, so dass der nächste USA-Besuch dann im amerikanischen Gefängnis endet, in dem die Sache dann aufgeklärt werden darf.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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