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Bankrecht, Verbaucherrecht und Vertragsrecht | 28.04.2017

Konsumenten­kredite

Der Widerrufs­joker bei Konsumenten­krediten

Kredit­nehmer können sich auch heute noch von teuren Kredit­verträgen lösen

Der Widerrufs­joker findet derzeit große Beachtung, weil er Verbrauchern dabei hilft, teure Immobilien­kredite loszuwerden, wobei der wirtschaftliche Vorteil aus dem Widerruf regelmäßig im fünfstelligen Bereich liegt. Weitestgehend unbeachtet blieb bislang die Tatsache, dass auch alle anderen Darlehen (Konsumenten­kredite), die keine Immobilien finanzieren, widerrufen werden können.

Bei über 80 % aller Konsumentenkredite seit 11/2002 greift der Widerrufsjoker noch heute!

Für Immobilien­darlehen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, gibt es kein ewiges Widerrufs­recht mehr, wenn eine Grund­schuld­sicherung bestand und diese nicht bereits widerrufen wurden. Anderes ist dies bei Konsumenten­krediten. Das bedeutet, dass Sie sich noch heute mithilfe des Widerrufs­jokers von Ihrem teuren Kredit­vertrag lösen können und auch nachdem dieser bereits abgezahlt ist, noch heute durch Widerruf profitieren können!

Die Zinsen für einen neuen Kredit sind heute erheblich geringer. Wenn ein Verbraucher im Jahre 2013 ein Darlehen mit einem Zinssatz von 6 % bekommen hat, kann er heute dasselbe Darlehen mit einem Zinssatz von ca. 3 % aufnehmen. Daneben können Sie sogenannten Nutzungs­ersatz für bereits gezahlte Raten in Höhe von vielen tausend Euro durch den Widerruf zurück­erhalten.

Der Widerrufsjoker beim kreditfinanzierten KFZ-Kauf

Der Widerrufs­joker kann einen extrem großen Vorteil für Sie bringen, falls Sie den Kauf Ihres Autos über einen Konsumenten­kredit­finanziert haben. In vielen Fällen kann hier zusätzlich aus dem finanzierten Kaufvertrag profitiert werden, da der Widerruf auf diesen Vertrag durchgreift. Dies bedeutet, dass Sie bei Widerruf auch Ihr altes Auto zurück­geben können und im Gegenzug den Kaufpreis zurück­bekommen, abzüglich einer Kilometer­pauschale für gefahrene Kilometer. Im Ergebnis wird der Vorteil für den Verbraucher hier regelmäßig noch größer ausfallen.

Fazit:

1. Falls Sie einen Konsumenten­kredit aufgenommen haben und Sie angesichts der heutigen Zinslage mit den Konditionen nicht zufrieden sind, können Sie durch den Widerrufs­joker finanziell erheblich profitieren, da Sie künftig Zinsen sparen können und für die Vergangenheit Nutzungs­ersatz erhalten können.

2. Sie können ebenfalls profitieren, wenn Sie seit 11/2002 ein Konsumenten­kredit abgeschlossen haben, selbst wenn dieses bereits abgezahlt ist, da hier regelmäßig weiterhin Nutzungs­ersatz für bereits gezahlte Raten erlangt werden können.

3. Wenn Sie seit 11/2002 mit einem Konsumenten­kredit ein Fahrzeug erworben haben, ist es zudem in vielen Fällen möglich auch aus dem Kaufvertrag über das Fahrzeug zusätzlich zu profitieren.

Die Erst­beratung ist bei uns bundesweit stets kostenfrei zum Thema Widerrufs­joker!

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