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Umweltrecht und Verwaltungsrecht | 14.09.2018

Fahrverbot

Fahrverbot nun auch für Frankfurt: Inhaber von Diesel­fahrzeugen sollten sich rechtlich wehren

Betroffen sind Diesel­fahrzeuge der Euro 4 und älter und für Benziner der Norm Euro 1 und 2 - später auch der Euro-5-Diesel

Das Wiesbadener Verwaltungs­gericht hat entschieden: Frankfurt muss mit einem großf­lächigen Fahrverbot für ältere Diesel­fahrzeuge für saubere Luft sorgen.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Die Richter entschieden, dass der vom Bundesland Hessen eingereichte Luft­reinhalte­plan ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und älter und für Benziner der Norm Euro 1 und 2 ab Februar 2019 enthalten müsse. Für Euro-5-Diesel solle ein Fahrverbot ab September 2019 gelten.

Urteil mit schwerwiegenden Folgen für Inhaber von Dieselfahrzeugen

„Auch dieses Urteil hat schwerwiegende Folgen für die Inhaber von Diesel­fahrzeugen. Diese sollen offen­sichtlich die Versäumnisse der Auto­industrie ausbaden und für deren Schummeleien finanziell aufkommen“, sagt Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechts­anwälte. Die Fahrverbote in Frankfurt, aber auch in Stuttgart, Aachen und Hamburg haben laut Hahn fatale Konsequenzen für die Gebraucht­wagen­preise von Diesel­fahrzeugen: Diese werden weiter fallen.

Ohne Fahrverbot keine wirksamen Reduzierung der Stickstoffdioxid-Emissionen möglich

Das Fahrverbot in Frankfurt ist laut Urteil des Verwaltungs­gerichts Wiesbaden notwendig, weil alle übrigen vom Land Hessen in Betracht gezogenen Maßnahmen zu keiner wirksamen Reduzierung der Stickstoff­dioxid-Emissionen in angemessener Zeit führen würden. Der erlaubte Wert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Laut dem Umwelt­bundes­amt betrug der Jahres­mittelwert 2017 in Frankfurt 47 Mikrogramm. Zur Größe der Verbotszone machte das Gericht keine konkreten Vorgaben. In der Urteils­begründung heißt es aber, dass sich die Einschränkungen an der derzeitigen Umweltzone orientieren könnten. Die Frankfurter Umweltzone umfasst die Fläche innerhalb des Autobahn­rings rund um die Stadt. Auch hinsichtlich Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach stehen noch Termine vor dem Wiesbadener Verwaltungs­gericht an.

Ob Schadensersatz oder Rückabwicklung - Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten

„Diesel­besitzer sollten die aktuelle Situation nicht klaglos hinnehmen“, empfiehlt Rechtsanwalt Hahn, „sondern sich juristisch wehren“. Laut Hahn gibt es für Verbraucher und Unternehmen verschiedene Ansätze: Das Verschweigen einer illegalen Abschalt­vorrichtung werde von zahlreichen Gerichten als vor­sätzliche sitten­widrige Schädigung gewertet und führe zu einem Schadenersatz­anspruch gegen den Hersteller. Wurde der Fahrzeug­erwerb als Verbraucher finanziert, bestehe auch die Möglichkeit einer Rück­abwicklung aufgrund fehlender und fehlerhafter Pflicht­angaben im Kredit­vertrag. Innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Sach­mängel-Gewähr­leistungs­fristen könne zudem der Rücktritt vom Kaufvertrag verlangt werden, falls das Fahrzeug Mängel hat. „Unter dem Strich lassen sich“, so Anwalt Hahn abschließend, „wirtschaftliche Vorteile von einigen tausend Euro erzielen lassen. Die Ansprüche aus einer Rück­abwicklung fallen in der Regel weitaus höher aus als der Restwert des Gebraucht­fahrzeugs“.

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