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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 12.04.2018

Widerruf

Fehlerhafte Widerrufs­belehrung: 90 % der Autokredit­verträge sind noch widerrufbar

Betroffene sollten sich Chance auf Rück­abwicklung des Autokaufs nicht entgehen lassen

„Verbraucher können ihren Autokredit­vertrag bei fehlerhafter Information über ihr Widerrufs­recht noch heute widerrufen. Das gilt auch für Verträge, zwischen dem 02. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden“, sagt der Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechts­anwälte. „Von anderen Rechts­anwälten hört man fast immer, dass nur neuere Autokredit­verträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, heute noch widerrufbar seien.

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Gesetzliche Beschränkung der Widerrufbarkeit gilt nur für Immobiliardarlehen

Das stimmt jedoch nicht, weil sich die gesetzliche Beschränkung der Widerruf­barkeit von Darlehens­verträgen, die vor dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden und die seit dem 22. Juni 2016 gilt, nach dem Wohn­immobilien­kredit­gesetz ausdrücklich sich nur auf Immobiliar­darlehen bezieht.

Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Bundes­gerichts­hofs vom 27.02.2018 – XI ZR 160/17 –.

Widerrufsbelehrungen in über 95 % der Fälle fehlerhaft

Der Bundes­gerichts­hof stellt heraus, dass ein Fernabsatz­geschäft nur dann nicht gegeben sei, wenn ein etwaiger Darlehens­vermittler vom Kredit­institut bevollmächtigt war. „Die vermittelnden Autohäuser und Auto­händler sind im Regelfall nicht von den Autobanken bevollmächtigt worden“, weiß der Fachanwalt Peter Hahn. Die Widerrufs­belehrungen der großen Autobanken berücksichtigten diesen Umstand nicht. „Gemessen an dem aktuellen Urteil sind die Widerrufs­belehrungen der älteren Autokredit­verträge, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 als Fernabsatz­geschäft geschlossen wurden, in über 95 % der Fälle fehlerhaft“, verrät Rechtsanwalt Hahn.

Widerruf von Autokreditverträgen besonders für Besitzer von Euro-4-Dieselfahrzeugen interessant

„Das ist für die Betroffenen eine echte Sensation“, meint Rechtsanwalt Hahn. Denn der Widerruf des Darlehens­vertrags wegen der fehler­haften Widerrufs­belehrung hat nicht nur die vollständige Rück­abwicklung des Darlehens­vertrags, sondern auch die Rückgängig­machung des Kauf­vertrags über das Fahrzeug zur Folge. In die Zeit vor dem 11. Juni 2010 fallen sehr viele finanzierte Käufe von Euro-4-Diesel­fahrzeugen, die am stärksten vom Diesel­skandal betroffen sind. Die Besitzer von Euro-4-Diesel­fahrzeugen haben nach unserer Bewertung eher selten kauf­rechtliche oder sonstige Schadens­ersatz­ansprüche beispiels­weise gegen die Volkswagen AG. Dennoch haben die Besitzer solcher Fahrzeuge aufgrund des Diesels­kandals erhebliche Wert­verluste erlitten. „Über den Widerruf des Finanzierungs­vertrags können nunmehr insbesondere die Besitzer von Euro-4-Diesel­fahrzeugen zurück­schlagen“, rät Rechtsanwalt Peter Hahn. „Sehr wahrscheinlich hatte der Bundes­gerichts­hof nicht zuletzt die Besitzer von Euro-4-Diesel­fahrzeugen im Blick.“

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Widerrufsbelehrungen auch bei neueren Autokreditverträgen fehlerhaft

„Aber auch bei neueren Autokredit­verträgen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, hat unsere Kanzlei in mehr 85 % aller überprüften Fälle eindeutige Fehler feststellen können. Bei Betrachtung aller Autokredit­verträge kommen wir daher auf eine Fehlerquote von etwa 90 %. Bei Autokredit­verträgen schließlich, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, muss sich der Verbraucher wegen einer Gesetzes­änderung nach unserer Auffassung sogar keine Nutzungs­entschädigung für gefahrene Kilometer und den Wertverlust des Autos anrechnen lassen“, meint Rechtsanwalt Hahn weiter. „Die Folge eines wirksamen Widerrufs ist dann, dass ein Auto­besitzer sein mehrere Jahre altes Fahrzeug faktisch kostenfrei gefahren ist“.

HAHN Rechtsanwälte bietet kostenfreien Erstcheck an

„Ob ein Widerruf eines Autokredits erfolgreich durchgesetzt werden kann, muss für jeden Einzelfall geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Hahn. Bei Auto­krediten ist laut Hahn eine noch größere Klagewelle als bei Immobilien­darlehen zu erwarten. HAHN Rechts­anwälte vertritt beim Abgas­skandal mehr als 500 Betroffene und verklagt bereits diverse Autokredit­banken vor bundes­deutschen Gerichten. Laut Rechtsanwalt Hahn liegen bereits positive Urteile von fünf bundes­deutschen Land­gerichten vor. Durch den Widerruf eines Autokredits können aber auch Besitzer von Benzinern ihr Fahrzeug kostengünstig zurück­geben.

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