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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 31.07.2017

Widerruf

Fehler­hafte Widerrufs­belehrung: Widerruf auch bei Solar­krediten möglich

Verwendete Widerrufs­belehrungen auch bei Solar­krediten fehlerhaft

In den letzten Jahren wurden tausende Verbraucher­darlehens­verträge erfolgreich widerrufen, weil die entsprechende Belehrung über das Recht, den Darlehens­vertrag widerrufen zu können, fehlerhaft war. Denn aufgrund der Fehler­haften Widerrufs­belehrung bestand das Widerrufs­recht nach wie vor.

Für Immobiliar­darlehens­verträge, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind, hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr das bis dahin bestehende Widerrufs­recht begrenzt. Immobiliar­darlehens­verträge sind Verbraucher­darlehens­verträge, die durch ein Grundpfand­recht abgesichert sind.

Widerrufsbelehrungen auch bei sogenannten Solarkrediten fehlerhaft

Hiervon werden sogenannte Solar­kredite zur Finanzierung von Photo­voltaik­anlagen in der Regel nicht erfasst. Dabei handelt es sich um Darlehen, die speziell zur Finanzierung einer Photovoltaik­anlage bestimmt sind. HAHN Rechts­anwälte haben bereits zahlreiche solcher Solar­kredite geprüft und fest­gestellt, dass oft auch dort die verwendeten Widerrufs­belehrungen fehlerhaft sind.

Stellen Solarkredit und Vertrag ein sogenanntes verbundenes Geschäft dar, können auch beide widerrufen werden

Zu berücksichtigen ist dabei vor allem, ob der Solarkredit und der Vertrag über die Anschaffung der Photovoltaik­anlage ein sogenanntes verbundenes Geschäft darstellen. Ist dies der Fall und erstreckt sich der Widerruf auch auf das verbundene Geschäft, hat dies zur Folge, dass die Photovoltaik­anlage an die finanzierende Bank herauszugehen ist. Der Darlehens­nehmer muss für diesen Fall das Darlehen aber auch nicht zurück­zahlen. Nach Auffassung von HAHN Rechts­anwälte kann der Widerruf bei einem verbundenen Geschäft allerdings auf den Solarkredit beschränkt werden. Liegt kein verbundenes Geschäft vor, kann nur der Solarkredit widerrufen werden.

Widerrufsbelehrungen von Solarkrediten anwaltlich prüfen lassen

Bei Solar­krediten ist daher zunächst zu prüfen, ob die Widerrufs­belehrung fehlerhaft ist und ob ein verbundenes Geschäft vorliegt. HAHN Rechts­anwälte empfiehlt in diesen Fällen, fachanwaltlichen Rat einzuholen.

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