Die Hunter Forderungsmanagement GmbH treibt im Auftrag der GES Registrat GmbH offene Forderungen wegen eines angeblich beauftragten Eintrags in einem Gewerberegistrat oder Freiberufregistrat ein. Um zusätzlich Druck auf die zahlungsunwilligen Kunden auszuüben, fügt das Inkassounternehmen nunmehr ihren Schreiben ein Urteil des Amtsgerichts Wedding an. Dies dient einzig der Einschüchterung der Kunden.
Urteil des Amtsgerichts Wedding für Zahlungsanspruch der GES Registrat GmbH unerheblich
Es ist zu beachten, dass es sich beim Urteil des Amtsgerichts Wedding um ein Versäumnisurteil handelt. Dieses ist zwar zu Gunsten der GES Registrat GmbH ergangen. Jedoch beinhaltet ein Versäumnisurteil keine rechtlichen Ausführungen zum Bestehen des Anspruchs. Ein solches Urteil ergeht ohne Prüfung dahingehend, ob dem Kläger der Anspruch wirklich zusteht. Ein Versäumnisurteil beruht allein darauf, dass eine Partei zum Verhandlungstermin nicht erschienen und somit säumig ist.
In immer mehr Fällen, in denen wir Mandanten gegen die GES Registrat GmbH vertreten, storniert die GES Registrat GmbH übrigens ihre Rechnungen in Sachen Gewerberegistrat. Die „Kunden“ müssen dann also nicht mehr zahlen (siehe GES Registrat GmbH schreibt Stornorechnung für Gewerberegistrat).
Anwaltliche Hilfe
Wer ein Schreiben der Hunter Forderungsmanagement GmbH wegen eines angeblich beauftragten „Standardeintrags“ auf registrat.de erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur GES Registrat GmbH und zur Hunter Forderungsmanagement GmbH.
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