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Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht | 12.11.2020

GdB-Herab­setzungs­verfahren

GdB-Herab­setzungs­verfahren: Antrag auf Neu­feststellung sinnvoll

GdB jederzeit über­prüfb­ar

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Gerd Klier

Der Schwer­behinderte kann jederzeit einen Antrag auf Neu­feststellung eines höheren GdB stellen. Jedoch kann auch das zuständige Versorgungs­amt grund­sätzlich jederzeit prüfen, ob der GdB herab­gesetzt werden kann. Dies nennt man dann Herab­setzungs­verfahren.

Es bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit eines Neu­feststellungs­antrages während eines GdB-Herab­setzungs­verfahrens. Das Landes­sozial­gericht Berlin-Brandenburg hielt es gemäß dem Urteil vom 20.08.2020 zum Akten­zeichen L 11 SB 226/18 sogar für sinnvoll, während des Herab­setzungs­verfahrens einen Neu­feststellungs­antrag zu stellen. Es kommt natürlich immer auf die konkrete Situation des Einzelfalls an.

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Die Vorteile des Antrages auf Neufeststellung während Herabsetzungsverfahrens

  • Mit dem Antrag auf Neu­feststellung ist die Möglichkeit gegeben, einen GdB geltend zu machen, der höher ist als die ursprüng­liche Feststellung.
  • Mit dem Antrag auf Neu­feststellung wird der zeitliche Rahmen für die Prüfung der gesundheitlichen Voraus­setzungen nicht eingeschränkt.
  • Bei einer reinen Anfechtungs­klage gegen die Herabsetzung des GdB würde sich die zeitliche Prüfung der gesundheitlichen Voraus­setzungen auf einen Zeitraum zwischen Geltung der Herab­senkung des GdB und Erlass des Widerspruchs­bescheides beschränken.
  • Mit der die Verknüpfung der reinen Anfechtung mit bezüglich der Herabsetzung des GdB und der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungs­klage bezüglich des Antrages auf Neu­feststellung kann der Schwer­behinderte im Gerichts­verfahren auch die gesundheitlichen Verhältnisse bis zur letzten mündlichen Verhandlung vom Gericht prüfen lassen.

Antrag auf Neufeststellung in Höhe bisherigem GdB

Während des Verfahrens auf Herabsetzung des GdB kann der Antrag auf Feststellung eines GdB gestellt werden. Hierbei kann auch lediglich der bisher fest­gestellte GdB anstelle eine Erhöhung beantragt werden. Damit erstreckt sich der Zeitraum der Prüfung der gesundheitlichen Voraus­setzungen ebenfalls bis zur letzten mündlichen Verhandlung des Gerichts. In diesem Fall muss jedoch zwischen den Hauptantrag auf Anfechtung der Herabsetzung und dem Hilfsantrag auf Neu­feststellung unterschieden werden.

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