wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 12.04.2016

Widerrufs­joker

Grundsatz­entscheidung des BGH zur Verwirkung und Rechts­missbrauch eines Darlehens­widerrufs erneut verhindert

Banken haben kein Interesse an einer Grundsatz­entscheidung kurz vor Ende des Widerrufs­rechts am 21.06.2016

Der Bundes­gerichts­hof hätte zum Akten­zeichen XI ZR 478/15 erneut Gelegenheit haben sollen, zu der in der Instanz­recht­sprechung uneinheitlich beurteilten Rechtsfrage der Verwirkung beziehungs­weise der Rechts­missbräuchlichkeit eines Darlehens­widerrufs zu entscheiden.

Leider wurde dem Bundes­gerichts­hof diese Möglichkeit jedoch durch eine Rücknahme der Revision seitens der Bank erneut verhindert. Bereits im vergangenen Jahr waren zwei Verhandlungen beim BGH zum Thema Darlehens­widerruf ausgefallen, nachdem sich die Parteien geeinigt hatten.

Banken haben kein Interesse an einer Entscheidung

Verständlicher­weise haben die Banken, nachdem das Recht zum Widerruf für solche „Altfälle“ per Gesetz am 21. Juni 2016 auf jeden Fall enden wird, kein Interesse mehr an einer Grundsatz­entscheidung des Bundes­gerichts­hofs. Dennoch kann diese Rücknahme der Revision als Zeichen gewertet werden, dass auch die Banken selbst nicht an eine für sie positive Entscheidung geglaubt haben. Ein für die Verbraucher positives Signal wollten die Banken nun so kurz vor Ende der Widerrufs­möglichkeit am 21. Juni 2016 wohl auf jeden Fall vermeiden.

Banken verwendeten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Bei vielen zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehens­verträgen haben die Banken fehlerhafte Widerrufs­belehrungen verwendet. Diese Darlehen lassen sich häufig auch heute noch widerrufen, weil die Wider­rufs­frist durch die fehlerhafte Widerrufs­belehrung nie in Gang gesetzt wurde. Durch ein solches Vorgehen können Verbraucher dann von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren und häufig viele tausend Euro sparen.

Rechtsanwalt Freund bietet eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an

Sollte dies auch für Sie interessant sein, lassen Sie sich durch uns beraten und Ihren Darlehens­vertrag überprüfen. Aber beeilen Sie sich, denn am 21. Juni 2016 endet die Widerrufs­möglichkeit in jedem Fall endgültig.

Mehr Infos hier auf meiner Kanzleiwebseite: www.rafreund.de/Darlehenswiderruf/

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#2328

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d2328
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!