Leider wurde dem Bundesgerichtshof diese Möglichkeit jedoch durch eine Rücknahme der Revision seitens der Bank erneut verhindert. Bereits im vergangenen Jahr waren zwei Verhandlungen beim BGH zum Thema Darlehenswiderruf ausgefallen, nachdem sich die Parteien geeinigt hatten.
Banken haben kein Interesse an einer Entscheidung
Verständlicherweise haben die Banken, nachdem das Recht zum Widerruf für solche „Altfälle“ per Gesetz am 21. Juni 2016 auf jeden Fall enden wird, kein Interesse mehr an einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs. Dennoch kann diese Rücknahme der Revision als Zeichen gewertet werden, dass auch die Banken selbst nicht an eine für sie positive Entscheidung geglaubt haben. Ein für die Verbraucher positives Signal wollten die Banken nun so kurz vor Ende der Widerrufsmöglichkeit am 21. Juni 2016 wohl auf jeden Fall vermeiden.
Banken verwendeten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
Bei vielen zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehensverträgen haben die Banken fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Diese Darlehen lassen sich häufig auch heute noch widerrufen, weil die Widerrufsfrist durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung nie in Gang gesetzt wurde. Durch ein solches Vorgehen können Verbraucher dann von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren und häufig viele tausend Euro sparen.
Rechtsanwalt Freund bietet eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an
Sollte dies auch für Sie interessant sein, lassen Sie sich durch uns beraten und Ihren Darlehensvertrag überprüfen. Aber beeilen Sie sich, denn am 21. Juni 2016 endet die Widerrufsmöglichkeit in jedem Fall endgültig.
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