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EU-Recht, Fluggastrecht und Insolvenzrecht | 23.08.2017

Insolvenz

Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin: Was Sie nun als Fluggast beachten müssen

Stornierung bereits gebuchter Flüge ist in den meisten Fällen die schlechteste Lösung

Nach Wegfall eines wichtigen Geldgebers war das Aus unvermeidlich: Die Fluggesellschaft Air Berlin meldete Insolvenz an. Die entscheidende Frage ist nun, wie sich Fluggäste verhalten sollen, die bei Air Berlin einen Flug buchten.

Direkt eine Antwort vorweg: Die Stornierung eines gebuchten Fluges ist in den meisten Fällen die schlechteste Lösung, weil zunächst der Flugbetrieb nach Angaben der Airline in vollem Umfang weitergehen soll. Gesichert wird das durch einen Übergangs­kredit der Bundes­regierung. Somit soll garantiert werden, dass zumindest während der Ferienzeit alle Flüge stattfinden.

Die Air-Berlin Tochter Niki ist übrigens rechtlich selbständig und somit aktuell nicht von der Insolvenz betroffen.

Entschädigung über das Insolvenzverfahren möglich

Air Berlin Kunden haben bei einer Stornierung lediglich Anspruch auf die Rück­erstattung von Steuern und Gebühren und höchstens einen Teil des Ticket­preises. Bereits bezahlte Flugpreise gehören zur Insolvenz­masse, so dass mögliche Erstattungen erst im Rahmen eines langwierigen Insolvenz­verfahrens geltend gemacht werden können.

Sollten Flüge ausfallen, gilt für Pauschal­reisende, dass der Reise­veranstalter für eine Ersatz­beförderung sorgen muss. Für alle anderen Fluggäste bleibt nur die Hoffnung auf Entschädigung im Insolvenz­verfahren.

Ansprüche müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden

Auch bei Verspätung, Annullierung oder Nicht­beförderung müssen bei einer Insolvenz der Airline diese Ansprüche gegebenenfalls beim Insolvenz­verwalter angemeldet werden. Ob die Entschädigungsz­ahlungen im Falle einer Insolvenz aber tatsächlich erfolgen können, ist nicht unproblematisch, da die Kunden einer Fluggesellschaft erfahrungs­gemäß weit hinten in der Kette der Gläubiger rangieren.

Da es hier aber zahlreiche Variablen gibt, sind die Flug­gast­rechte entsprechend komplex und die Regelungen sind oftmals für die Kunden von Fluggesellschaften nur schwer durchschaubar.

Anwaltskanzlei Lenné bietet kostenlose Erstberatung an

Sie sind betroffen und Sie müssen wissen, welche Ansprüche Sie in welchen Fällen geltend machen können und vor allem wie? Dann rufen Sie uns an unter der Nummer 0214 - 90 98 400 und vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenfreie Erst­beratung. Wir helfen Ihnen gerne weiter und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

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