[25.05.2023] 



Das EU-Gericht hat die Genehmigung von Staatshilfen an italienische Airlines in der Corona-Pandemie für nichtig erklärt. Die EU-Kommission habe nicht ausreichend begründet, warum das Hilfspaket der italienischen Regierung mit EU-Recht vereinbar sei, teilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg mit. Geklagt hatte der Billigflieger Ryanair.