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Internetrecht und Markenrecht | 13.01.2017

Meta-Tag

Marken­verletzung durch Meta-Tag

Verwendung fremder Kennzeichen in Meta-Tag kann eine Marken­rechts­verletzung darstellen

Marken­rechts­verletzungen können nicht nur durch unberechtigte Verwendung unmittelbar auf Produkten oder in Beschreibungen erfolgen. Die unbefugte Nutzung fremder Marken in Meta-Tag kann ebenfalls eine Marken­rechts­verletzung darstellen.

Was ist passiert?

Die Marken­inhaber hatte sich die Wortmarke „Scan2Net“ unter anderem für wissenschaftliche Vermessungs-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichts­apparate sowie für Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität. Umfasst waren auch Geräte zur Aufzeichnung, Übert­ragung und Wiedergabe von Bild und Ton sowie Magnet­aufzeichnungs­träger, insbesondere CDs, DVDs. Als Dienst­leistungen ließ sich die Marken­inhaberin unter anderem schützen die Instal­lation, Wartung und Reparatur von Computer­hard­ware und Computer­peripherie­geräte, Anlagen und Geräte der Netzwerk- und Kommunikations­technik sowie die Durchführung von Schulungen und Seminaren, Ausbildung, Fortbildung und Weiter­bildung insbesondere auf dem Gebiet der Daten­verarbeitung, Netzwerk- und Kommunikations­technik

Die Beklagte nutzte die Marke in ihrem Meta-Tag wie folgt: „<meta name=“keywords content=„Buchscanne Software für Buchkopierer, eigene Entwicklung, scant to net, scan to usb, scan2net, scant2usb, scan to mail, “ />„

Die Marken­inhaberin sah hierin eine Verletzung ihrer Marke und mahnte die Beklagte zunächst kosten­pflichtig ab. Da dies nicht erfolgreich war, reichte die Marken­inhaberin Klage ein.

Die Entscheidung

Das Oberlandes­gericht Frankfurt a.M. (Az. 6 U 17/14) gab der Marken­inhaberin Recht. Die Verwendung fremder Kennzeichen in Meta-Tag kann eine Marken­rechts­verletzung darstellen, soweit hierin eine markenmäßige Nutzung zu sehen ist.

Vorliegend verneinte das OLG Frankfurt a.M. insbesondere auch die Verwendung als rein beschreibende Angabe. Es sei schon nicht zu erkennen, dass die Informationen im Quellcode lediglich Erläuterungen der Internet­seite der Beklagten erfassten. Zudem sei auch sonst kein Zusammenhang zu beschreibenden Inhalten erkennbar.

Zusätzlich stützte das Gericht seien Entscheidung auch darauf, dass die fremde Marke unter “meta name=„keywords“ genutzt wurde und nicht in „meta name=“description„. Auch hieraus ergebe sich, dass die Beklagte die Nutzung gerade als Keyword im HTML-Code verwenden wollte um bei Eingabe der Marke als Schlagwort in Such­maschinen vorrangig aufgefunden zu werden.

Fazit

Marken­inhaber haben nach dem Markenrecht grund­sätzlich ein ausschließliches Recht frei über das „Ob“ und das „Wie“ der Nutzung ihrer Marken zu bestimmen. Hierfür sind Lizenz­verträge abzuschließen, worin alle Anforderungen zur Marken­nutzung und der Vergütung zu regeln sind. Die unbefugte Nutzung, auch in Meta-Tag, stellt eine Verletzung der fremden Marken­rechte dar und kann kosten­pflichtig abgemahnt werden.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

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