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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 01.12.2016

Insolvenz

Schiffs­fonds HCI MS JPO Tucana ist insolvent - Möglichkeiten der Anleger

Anlegern droht der Total­verlust

Schon nach fünf Jahren muss der Schiffs­fonds HCI MS JPO Tucana die Segel wieder streichen. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 5. September das vorläufige Insolvenz­verfahren über die Gesellschaft des Container­schiffs eröffnet (Az.: 56 IN 74/16).

Das Emissions­haus HCI Capital (heute Ernst Russ AG) bot den Schiffs­fonds MS JPO Tucana 2011 zur Beteiligung an. Anleger steuerten rund 14 Millionen Euro zum Emissions­volumen bei. Ihr Geld könnte nach der Insolvenz der Fonds­gesellschaft verloren sein.

Zahlreiche Schiffsfonds in der Krise

Dieses Schicksal haben schon tausende Schiffs­fonds-Anleger in den vergangenen Jahren und Monaten erlebt. Denn seit der Finanz- und Wirtschafts­krise hat sich die Branche entscheidend verändert. Nachdem die Container­schiff­fahrt über viele Jahre ein Wachstums­markt war, ging die Nachfrage zurück. Die aufgebauten Kapazitäten wurden nicht mehr benötigt und die Charterraten brachen ein. Eine Entwicklung, die bis heute anhält und zahlreiche Schiffs­fonds in wirtschaftliche Probleme und nicht selten in die Insolvenz stürzte.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Die Probleme in der Container­schiff­fahrt sind aus heutiger Sicht nicht neu und waren auch schon 2011, als der Schiffs­fonds HCI MS JPO Tucana aufgelegt wurde, bekannt. Dennoch wurden Beteiligungen an Schiffs­fonds in den Beratungs­gesprächen erfahrungs­gemäß immer noch häufig als sichere und rendite­starke Geldanlagen angepriesen.

Anleger sollten Schadensersatz­ansprüche geltend machen

Eine Beratung, die glatt an der Realität und oftmals auch an den Anlage­zielen der Anleger vorbeiging. Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer ordnungs­gemäßen Beratung auch umfassend über die Risiken ihrer Kapital­anlage und insbesondere über ihr Total­verlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Ansprüche auf Schadens­ersatz geltend gemacht werden.

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