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Internetrecht und Urheberrecht | 17.02.2016

Urheber­rechts­verletzung

Schutz des Urheber­rechts: Betroffene können sich rechtlich gegen Urheber­rechts­verletzungen wehren

Illegale Nutzung von urheber­rechtlich geschützten Werken im Internet ist Schatten­seite grenzen­loser Informations­vielfalt im Netz

Es kommt immer wieder vor, dass Fotos oder auch Texte im Internet einfach herunter­geladen und für die eigenen (auch kommerziellen) Zwecke genutzt werden. Das müssen sich die Betroffenen nicht bieten lassen. Sie können entsprechende rechtliche Schritte zum Schutz ihres Urheber­rechts ergreifen.

Für Nutzung geschützter Werke ist Lizenz oder Genehmigung erforderlich

Die illegale Nutzung von urheber­rechtlich geschützten Werken im Internet ist die Schatten­seite von der grenzen­losen Informations­vielfalt im Netz. Doch geistiges Eigentum wie Fotos, Texte, Musik und andere kulturelle Werke sind urheber­rechtlich geschützt und können nicht einfach für die eigenen Interessen genutzt werden. „Die missbräuchliche Nutzung solcher Werke ohne die erforderliche Lizenz oder Genehmigung kann fatale Folgen haben“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechts­anwälte.

Verletzung des Urheberrechts von Texten liegt schon bei Übernahme nur einzelner Passagen vor

Ist die illegale Nutzung von Fotos noch relativ einfach für den Urheber zu erkennen, wird es bei Texten schon schwieriger. Hier muss der Autor schon genauer hinsehen, um zu erkennen, dass sein geistiges Eigentum missbräuchlich genutzt wurde. Rechtsanwalt Hitzler: „Für eine Verletzung des Urheber­rechts bei Texten ist es nicht notwendig, dass der gesamte Text eins zu eins übernommen und verbreitet wurde. Es kann auch schon ausreichen, wenn einzelne Text­passagen übernommen werden oder Formulierungen nur geringfügig geändert wurden.“

Die Übernahme von fremden Texten ohne die notwendige Einwilligung des Verfassers verstößt in der Regel gegen das urheber­rechtlich geschützte ausschließliche Nutzungs­recht. Auch die Verbreitung fremder Texte im Internet ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Nutzungs­berechtigten stellt im Regelfall einen Verstoß gegen das Urheber­recht dar.

Betroffene sollten bei Verstoß gegen ihr Urheberrecht juristische Schritte einleiten

Betroffene, die einen Verstoß gegen ihr Urheber­recht im Internet bemerken, können juristische Schritte einleiten. Ratsam ist es zunächst, entsprechende Beweise zu sichern, z.B. einen Screenshot von der Seite zu machen, auf der der Text unrecht­mäßig veröffentlicht wurde. „Durch eine Abmahnung kann zumeist die Löschung der Texte erreicht werden. Auch Schadens­ersatz kann in der Regel verlangt werden. Wenn das nicht reicht, weil z.B. Wiederholungs­gefahr vorliegt, kann auch eine straf­bewehrte Unterlassungs­erklärung verlangt werden. Das kann besonders im kommerziellen Bereich Sinn machen. Dann kann auch geprüft werden, ob nicht ein Verstoß gegen das Wettbewerbs­recht vorliegt“, so Rechtsanwalt Hitzler.

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