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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 24.05.2018

Betrugs­verdacht

Staats­anwaltschaft eingeschaltet: Der P&R fehlen 1 Mio. Container

Insolvenz­verwalter prüft mögliche Haftungs­ansprüche gegen die Geschäfts­führer der P&R Gesellschaften

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Philipp Neumann, Maître en Droit

Die P&R Gesellschaften haben weniger Container im Bestand, als an Anleger verkauft worden sind. Dies haben Ermittlungen der vorläufigen Insolvenz­verwalter ergeben. Danach sind etwa 1,6 Mio. Container an Anleger veräußert worden. Der aktuelle Bestand an Container beträgt jedoch lediglich ca. 0,6 Mio. Stück. Mithin fehlen eine Million Container.

Presse­berichten zufolge sollen die bisherigen Unter­suchungen des Insolvenz­verwalters ergeben haben, dass es seit dem Jahr 2006 zu Un­regel­mäßigkeiten kam. Die Insolvenz­verwalter haben die Staats­anwaltschaft München I über diese Vorgänge in Kenntnis gesetzt. Zudem wollen die Insolvenz­verwalter mögliche Haftungs­ansprüche gegen die Geschäfts­führer der P&R Gesellschaften prüfen.

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Insolvenzverwalter will Container weiter vermieten

Die Insolvenz­verwalter beabsichtigen, die noch vorhandenen Container weiter zu vermieten, um Geld­zuflüsse weiter zu sichern. Nur mit Hilfe dieser Zuflüsse sei ein hinreichender Rückfluss von Geldern an die Anleger sicher­gestellt. „Bricht die Wert­schöpfungs­kette […] zusammen, wird sich der Schaden der Anleger weiter vertiefen.“, lässt sich der Insolvenz­verwalter Dr. Jaffé zitieren. Der Rosenheimer Finanz­experte Stefan Loipfinger geht nach eigenen Schätzungen davon aus, dass 25 bis 30 % der Investitionen an Anleger zurück­fließen könnten. Der Zeitrahmen für Rück­zahlungen wird ohnehin langfristig anzusetzen sein. So spricht die Presse­meldung der Insolvenz­verwalter davon, die vorhandenen Container „wenn nötig auch über Jahre hinweg“ zu vermieten und zu verwerten.

Angaben über Vermietung könnten in vielen Verwaltungsverträgen falsch bzw. irreführend sein

Die deutschen P&R Gesellschaften sind nach Angaben der Insolvenz­verwalter vollständig von der Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. abhängig. Diese allein habe Miet­verträge mit Leasing­gesellschaften abgeschlossen und die Container der Anleger vermietet. Die deutschen P&R Gesellschaften haben danach selbst keine Miet­verträge über Container mit Mietern abgeschlossen. Trifft dies zu, sind Angaben in vielen Verwaltungs­verträgen mit den Anlegern falsch bzw. irre­führend. Danach hat die jeweilige P&R Gesellschaft „alle mit der Verwaltung zusammen­hängenden Verträge eigen­verantwortlich“ abgeschlossen.

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Schadensersatzansprüche gegen Dritte

Sollten sich Erkenntnisse verdichten, dass Anleger­gelder nicht für den Erwerb von Containern aufgewendet worden sind, stehen straf­rechtliche Vorwürfe wegen Betrugs und Untreue im Raum. Dies wiederum kann dazu führen, dass insbesondere die Geschäfts­führer der P&R Gesellschaften für Verluste der Anleger persönlich zu haften haben. Folglich haben die ARES Rechts­anwälte die Prüfung möglicher Schaden­ersatz­ansprüche gegen Dritte aufgenommen.

Betroffene sollten Ansprüche gegen alle möglichen Anspruchsgegner prüfen lassen

Für betroffene Anleger stellt sich weiterhin die Frage, wie in ihrem Fall die abgeschlossenen Verträge „gelebt“ und umgesetzt worden sind. Aus Sicht der ARES Rechts­anwälte ist es weiterhin sinnvoll, sich hierzu Auskünfte beim Insolvenz­verwalter bzw. bei den Gesellschaften zu verschaffen. Dies gilt insbesondere für Anleger, die über Eigentums­zertifikate für erworbene Container verfügen. Zudem machen die aktuellen Mitteilungen deutlich, dass die P&R Gesellschaften überschuldet sind und für Anleger Verluste eintreten werden. Um diese zu begrenzen sollten betroffene Anleger Ansprüche gegen alle möglichen Anspruchs­gegner prüfen lassen. Hierbei kommen neben den P&R Gesellschaften und deren handelnden Personen zum Beispiel auch Vermittler oder Berater in Betracht.

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ARES Rechtsanwälte hat Interessengemeinschaft für betroffene Anleger eingerichtet

Für betroffene Anleger hat die Kanzlei ARES Rechts­anwälte, eine auf die Vertretung von Kapital­anlegern spezialisierte Sozietät, eine Interessengemeinschaft eingerichtet, bei der sich Anleger kostenlos und unverbindlich registrieren können, um weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens zu erhalten und Interessen bündeln zu können.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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