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Bankrecht | 20.01.2020

Bank­überweisung

Tippfehler oder Zahlen­dreher: Fehlerhafte Überweisungen

Was bei Tippfehlern in der Über­weisung zu tun ist

Eine Zahl vertauscht oder versehentlich die falsche Taste gedrückt, schon ist die Über­weisung bestätigt und das über­wiesene Geld kommt nicht beim Empfänger an, sondern bei einer anderen Person. Alle diese Fälle haben eines gemeinsam: Der selbst eingetragene Name des Empfängers und der durch die IBAN identifizierte Konto­inhaber sind nicht identisch. Was passiert mit dem Geld und kann man es zurück­bekommen und wenn ja, von wem?

Keine Rückzahlungspflicht der Banken

Sobald ihr Geldhaus die angewiesene Zahlung im Einklang mit der angegebenen IBAN durchführt, haftet jene nicht, auch wenn keine Über­einstimmung vonseiten des Namens und der IBAN vorliegt. Keine der beiden beteiligten Banken ist zu einer Rück­zahlung verpflichtet. Solange die ausführende und die empfangende Bank den Auftrag unter Beachtung der IBAN korrekt durch­geführt haben, ist eine Haftung der Bank für eine fehlerhafte Ausführung oder nicht erfolgte Ausführung nicht möglich.

Überweisung kann zurückgeholt werden

Dennoch sind alle an der Über­weisung involvierten Banken dazu gehalten sich darum zu kümmern, dass der Über­weisende den fehlerhaft über­wiesenen Geldbetrag wieder­bekommt. Insbesondere die Bank des Empfängers ist dafür verantwortlich dem Über­weisenden die nötigen Informationen zur Person des Empfängers zu geben, sodass der Über­weisende den Betrag auf dem Rechtsweg erstreiten kann. Der Empfänger ist dem Über­weisenden in diesem Fall immer zu einer Rück­zahlung verpflichtet, soweit er das Geld ohne Grund erlangt hat. Eine Durch­setzung der Rück­zahlung über den Rechtsweg ist hier in der Regel erfolgreich.

Wir helfen gerne

Sollten Sie ausversehen eine derartige Über­weisung durch­geführt haben, so sollten Sie unbedingt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen die Zahlung zurückzufordern und sich mit allen Beteiligten auseinander­setzten. Wir stehen Ihnen als Fach­anwalts­kanzlei zur Seite und helfen Ihnen bei der Durch­setzung der Rück­zahlung und im Umgang mit den betreffenden Banken.

Sie können uns telefonisch erreichen oder schreiben Sie uns doch eine E-Mail an info@rechtsanwaltkaufmann.de.

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